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iMessage: Apple speichert Metadaten 30 Tage lang

Shortnews: Das Portal The Intercept macht in der Nacht darauf aufmerksam, wie Apple mit unseren iMessage-Daten umgeht. Dabei gibt es Parallelen zu WhatsApp.

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Denn: iMessage ist zwar end-to-end-verschlüsselt, sodass niemand außerhalb auf den Inhalt eines Gesprächs zugreifen kann, die Metadaten werden allerdings trotzdem gespeichert. Die Daten umfassen Datum, genaue Zeit und Telefonnummer des Senders und Empfängers. Auch die IP-Adresse wird gespeichert, woraus sich sehr grob ableiten könnt, wo sich die beiden etwa aufgehalten haben. Apple speichert diese Informationen auf seinen Servern 30 Tage lang.

Viel Lärm, dabei nichts Neues.

Der Artikel hat in der Nacht für viel Presse gesorgt und wird auch heute noch seine Runden machen. The Intercept stellt es nämlich so dar, als würde Apple diese Daten speichern, seine Kunden aber nicht darüber informieren. Das jedoch ist falsch: Denn schon in seinen Rechtshinweisen erwähnt Cupertino an mehreren Stellen den Umstand:

When you use your device, your phone number and certain unique identifiers for your iOS Device are sent to Apple in order to allow others to reach you by your phone number when using various communication features of the iOS Software, such as iMessage and FaceTime.

Apple speichert Telefonnummern vor allem auch deshalb, um zu bestimmen, ob iMessage oder SMS bei der Kontaktaufnahme verwendet werden soll.

Auch die Weitergabe der Daten an Behörden stellt das Unternehmen in dem Dokument schon öffentlich klar. Und überhaupt: Gerichtlich können Behörden ohnehin die Herausgabe der Metadaten verlangen – allerdings nicht die Inhalte der Kommunikation. Wer das dennoch nicht möchte, sollte Apps, wie Signal verwenden.

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Philipp Tusch
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12 Kommentare zu dem Artikel "iMessage: Apple speichert Metadaten 30 Tage lang"

  1. PDdy 29. September 2016 um 07:38 Uhr ·
    Naja, ist zwar nicht soo toll, aber besser, als das solche Daten (Wie bei WhatsApp) bei Facebook landen…
    iLike 13
    • smoga1 29. September 2016 um 08:13 Uhr ·
      Na ja, wobei man den Zeitraum von 30 Tagen deutlich verringern könnte. 2 Tage wären da sicherlich ausreichend.
      iLike 10
      • Mima 29. September 2016 um 14:26 Uhr ·
        Nur wenn du dem Kontakt nach 2 Tagen wieder schreibst, sonst muss immer wieder neu ermittelt werden ob SMS oder iMessage
        iLike 2
      • PDdy 29. September 2016 um 14:46 Uhr ·
        Das stimmt allerdings…
        iLike 0
  2. dsTny 29. September 2016 um 08:20 Uhr ·
    „Wer das dennoch nicht möchte, sollte Apps, wie Signal verwenden.“ Auch Signal produziert recht viele Metadaten, da die ID ebenfalls die Telefonnummer ist. Ich finde nicht, dass es viel Lärm um nichts ist. Die Notwendigkeit, die IP zu speichern, sehe ich nicht. Die Notwendigkeit, es 30 Tage lang zu speichern ebenso wenig. Die Telefonnummer zu speichern würde ich nur machen, wenn der Gegenüber kein iMessage hat. Das kann man recht schnell herausfinden, dazu muss man es nicht 30 Tage speichern..
    iLike 10
    • hessekaja 30. September 2016 um 00:21 Uhr ·
      So entspricht es aber zur Zeit der deutschen Rechtslage: 30 Tage für Verbindungsdaten TEL. SMS etc. und IP von Sender und Empfänger- davon wollte die regierende CDU nicht abrücken obgleich der Koalitionspartner bereit war. Daher ist Apple sogar nach deutschen Recht gezwungen da iMassage nach deutschen Recht telefonkommunikation ist. Ich denke da sich bei den letzten Wahlen wenig an der Mehrheit zu der CDU geändert hat wird das zumindest in den nächsten sechs Jahre auch so bleiben … ???
      iLike 0
  3. Bander 29. September 2016 um 09:26 Uhr ·
    Solange meine Daten nicht für Werbezwecke verkauft werden ? stört es mich nicht. ..
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    • ....::.... 29. September 2016 um 16:04 Uhr ·
      @ Bander, aber bei Whatsapp angemeldet sein oder wie. Lieber Gott im Himmel lass Hirn regnen.
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  4. inu 29. September 2016 um 09:56 Uhr ·
    Gerichtlich können Behörden alles verlangen – ob die (Meta-) Daten aber letztendlich herauszugeben sind, entscheidet immer noch der Richter. Eine Datenweitergabe an Behörden im Vorhinein umgeht dieses Prinzip, und ist daher nicht in Ordnung. Die AGB von Apple sollten u. a. diesbezüglich juristisch überprüft und ggfs. entsprechend korrigiert werden.
    iLike 2
    • Hans-Peter 29. September 2016 um 14:22 Uhr ·
      @Inu: steht in Apple’s AGB’s wohl die Datenweitergabe im Vorhinein?
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      • ....::.... 29. September 2016 um 16:06 Uhr ·
        Ja aber das versteht Inu nicht weil er nur negatives hier postet.
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  5. inu 1. Oktober 2016 um 13:59 Uhr ·
    @ Hans-Peter, @ ….::…. : Euch sollte eigentlich klar sein, daß alle hierzulande verwendeten AGB den gesetzlichen Vorgaben zu entsprechen haben, anders gesagt: konform mit der (derzeitig) hierzulande geltenden Rechtslage sein müssen. Eine (auch per AGB formulierte) Datenweitergabe von Userdaten durch die Privatfirma Apple an Behörden, jedenfalls im Vorhinein und ohne Weiteres, ist aus meiner Sicht nicht in Ordnung, da Derartiges den Grundsatz der vorhergehenden diesbezüglichen richterlichen Anordnung zuwiderläuft. Ob Ihr das, insbesonders ….::…., wohl versteht ? … Nur am Rande bemerkt, ….::….: Deine Antwortkommentierung entbehrt jeglicher Interpunktion (es fehlen 2 Kommata: merke: Haupt- und Nebensatz werden durch Komma getrennt); und „Negatives“ wird als Substantiv groß geschrieben. …
    iLike 1

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