Shortnews: Ein Autofahrer hatte 60 Euro Geldbuße und einen Punkt in Flensburg bekommen, weil er während der Fahrt sein Handy in der Hand hielt. Ein Gericht urteilt nun: Dies ist nicht pauschal strafbar. Wichtig ist, ob der Fahrer das Handy in der Hand halten muss oder nicht.
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Das Oberlandesgericht Stuttgart hat in dem Fall (Az.: 4 Ss 212/16) für den Autofahrer entschieden, weil dieser zwar das Handy in der Hand hielt, aber trotzdem über die Freisprechanlage des Autos telefonierte, berichtet die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV).
Dass der Fahrer das Handy hielt hatte keinen Bestand, so die Richter. Schließlich nutze der Autofahrer keine weiteren Funktionen und telefonierte über Bluetooth. Er verstieß damit nicht gegen die Straßenverkehrsordnung.
Wichtig war, dass das Halten des Handys nicht notwendig war für das Telefonat. Zudem nahm der Fahrer das Handy schon vor der Fahrt in die Hand. Der Fahrer ging somit ohne Strafe aus. Konkret heißt es:
Ein Kraftfahrzeugführer, der während der Fahrt ein mit einer Freisprechanlage verbundenes Mobiltelefon in der Hand hält und über die Freisprechanlage telefoniert, verstößt nicht gegen das Verbot der Benutzung von Mobiltelefonen gemäß § 23 Abs. 1a Satz 1 StVO, solange er keine weiteren Funktionen des in der Hand gehaltenen Geräts nutzt.
30 Gedanken zu „Handy am Steuer nicht immer strafbar: Gericht setzt Grenze“
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