Neues zum Handy am Steuer: Auch Autofahrer, die das Handy während der Fahrt nur an das Ladekabel anschließen, müssen mit einem Bußgeld rechnen. Das hat das Oberlandesgericht Oldenburg entschieden. Das Urteil sorgt für Diskussionen.
Wenn Autofahrer während der Fahrt mit dem Handy telefonieren oder simsen, dann stellt dies eine Missachtung des Rechts dar. Das ist schon länger bekannt. Doch die Gesetzeslage schließt offenbar auch "Tätigkeiten zur Vorbereitung der Nutzung" ein.
Konkret wurde ein LKW-Fahrer in Oldenburg zur Zahlung von 60 Euro Bußgeld verurteilt, da er sein Handy während der Fahrt an das Ladekabel angeschlossen hatte. Dabei konnten ihn Polizisten beobachten. Zur Begründung führten die Richter aus, dass das Mobiltelefon bei der Autofahrt nicht in die Hand genommen werden darf (§ 23 Abs. 1a StVO):
Durch § 23 Abs. 1a StVO solle gewährleistet werden, dass der Fahrzeugführer beide Hände für die Bewältigung der Fahraufgabe frei habe. Die Nutzung schließe daher sämtliche Bedienfunktionen (z.B. Versendung von Kurznachrichten) und auch Tätigkeiten zur Vorbereitung der Nutzung wie das Anschließen zum Laden ein.
Einen vergleichbaren Fall gab es bislang noch nicht. Das Urteil ist jedoch rechtskräftig.
[Bild: Shutterstock / Handy am Steuer]
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