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15. November 2017

Roman van Genabith

„Europe vs. Facebook“ darf weitermachen, aber keine Sammelklage erheben

Privat ja, Sammelklage nein: Max Schrems darf weiter gegen Facebook prozessieren. Doch mit dem  Verlust der 25.000 Verbraucher im Schlepptau dürfte die „Europe vs. Facebook“-Initiative beträchtlich an Schwung verlieren.

Seit Jahren schon zieht der Österreicher Jurastudent und Datenschutzaktivist Max Schrems gegen Facebook vor Gericht. Seine Klage entzündete sich an seiner Verärgerung darüber, wie der Zuckerberg-Konzern mit den Profilinhalten seiner Nutzer umgeht. Diese verwalte Facebook intransparent und spreche sich überhaupt zu weitreichende Verfügungsrechte darüber zu. Mit seiner Europa vs. Facebook-Initiative machte er vor Jahren wiederholt europaweit Schlagzeilen und sammelte insgesamt rund 25.000 Unterstützer einer nach österreichischem Recht angestrebten Sammelklage gegen Facebook. Diese sollten von dem Unternehmen mit je 500 Euro entschädigt werden. Das oberste österreichische Gericht gab die Frage, ob der Aktivist eine Sammelklage im Auftrag dieser Menschen führen kann, an den Europäischen Gerichtshof ab. Generalanwalt Michal Bobek sprach sich nun dafür aus, dass Schrems privat weiter gegen Facebook prozessieren darf. Eine Sammelklage lehnte er indes ab. Facebook wehrte sich gegen die Klage und warf Schrems vor nicht als Verbraucher, sondern als Unternehmer zu handeln, da er unter anderem mit bezahlten Vorträgen zum Thema und Buchpublikationen gewerbliche Einnahmen generiere. Der EUGH muss der Auffassung des Generalanwalts nicht folgen, tut dies aber in der Regel. Eine Fortsetzung des Verfahrens vor Österreichs oberstem Gericht Anfang 2018 ist somit wieder eine Option.

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