Apple hat bei seiner App-Tracking-Transparenz auch weiterhin den Segen der EU-Kommission. Bedeutend kritischer sieht die Kommission allerdings den App Store. Hier steht der Vorwurf im Raum, Apple trage die Privatsphäre der Nutzer als Schutzschild vor sich her, um seinen App Store nicht öffnen zu müssen.
Apples App Store-Modell steht aktuell unter immensem Druck: In der EU könnte der Digital Markets Act Apple dazu zwingen, seinen App Store zu öffnen beziehungsweise zuzulassen, dass Nutzer aus alternativen Quellen Apps auf ihr iPhone oder iPad laden können. Eine der Architektinnen dieser neuen EU-Richtlinie ist Margrethe Vestager, die in der EU-Kommission nach wie vor Aspekte der Wettbewerbspolitik verantwortet. In einem Interview mit der Agentur Reuters erklärte sie nun, Apple solle nicht den Fehler machen zu glauben, es könne den Wettbewerb ausbremsen, indem man sich hinter Argumenten der Privatsphäre verschanze.
Effektiv sei es nach ihrer Einschätzung ohne weiteres möglich, Apps aus alternativen Quellen auf das iPhone zu lassen, ohne damit die Sicherheit der Nutzer einzuschränken. Genau das hatte Apple und auch Tim Cook immer wieder vehement bestritten und wortreich erklärt, dass mit dem Erscheinen alternativer App Stores die Sicherheit des iPhones faktisch zerstört sein werde, wie wir in einer früheren Meldung berichtet hatten.
Keine Probleme mit App-Tracking-Transprarenz
Genau um diesen Punkt drehen sich auch eine Reihe weiterer Untersuchungen von Regulierungsbehörden etwa in Japan sowie in Großbritannien. Darüber hinaus adressiert auch eine Gesetzesinitiative in den USA eben diesen Punkt. Da mag es für Apple nur von geringerem Trost sein, dass die EU mit der ebenfalls umstrittenen App-Tracking-Transparenz zumindest für den Moment keine Probleme hat.
Diese neue Funktion verursache ihr keine Sorgen, so Vestager. Die entsprechenden Einstellungen stünden allen iPhone-Nutzern zur Verfügung. Grundsätzlich sei es zu begrüßen, wenn Unternehmen Bürgern mehr Möglichkeiten zur Festlegung von Präferenzen der Datennutzung geben würden. Französische Wettbewerbshüter äußerten sich in der Vergangenheit bereits ähnlich, schränkten aber ein, es müsse geprüft werden, inwieweit Apple sich hier selbst unzulässige Vorteile verschaffe.
12 Gedanken zu „EU: Apple darf Privatsphäre nicht als Ausrede für App Store-Öffnung missbrauchen“
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