Smartphones werden heute in nicht wenigen Fällen durch einen Fingerabdruck entsperrt. Dieser darf durch die Polizei zur Not auch erzwungen werden, um ein Telefon zu entsperren, das entschied nun ein deutsches Landgericht. Es ergeben sich zweifellos weitere Fragen.
Seit bald zehn Jahren sind Fingerabdruckleser üblich in Smartphones, seit einigen Jahren geistert auch die Frage durch juristische Disskussionskreise, inwieweit es rechtlich möglich ist, die Abgabe eines Fingerabdrucks zur Entsperrung eines Smartphones zum Zwecke der Ermittlungsführung zu erzwingen. Diese Frage hat nun zumindest bis auf weiteres das LG Ravensburg geklärt. Es kam zu der Folgerung, dass die notfalls auch zwangsweise Abnahme der Fingerabdrücke im Wege eines erkennungsdienstlichen Verfahrens im Rahmen einer Ermittlung ein vertretbares Verfahrensinstrument sei. Im vorliegenden Fall stand eine Untersuchung aufgrund angenommener Drogendelikte im Raum.
Weitere Fragen sind offen
Der bewusste Fall wirft ein Schlaglicht auf das deutsche Prozessrecht. Befürworter der Entscheidung führen an, dass die an sich bereits aus der Zeit gefallene Formulierung auch heute noch geeignete erkennungsdienstliche Maßnahmen ermögliche, die letztlich zu einer wirkungsvollen Strafverfolgung beitragen. Kritiker wie etwa der Rechtsanwalt Jens Ferner vertreten dagegen einen anderen Standpunkt.
Diese Rechtsauffassung ermögliche etwa auch Zufallsfunde auf Geräten, die vermittels zwangsweise erhobenen Fingerabdrücken geöffnet und durchsucht werden. Diese ergebnisorientierte Strafverfolgung berge rechtsstaatliches Konfliktpotenzial, sind auch andere Rechtsexperten überzeugt, vor allem auch in Hinblick auf die Frage, wie zu verfahren ist, wenn ein mittels Face ID gesperrtes Smartphone entsperrt werden soll, sind noch viele Fragen offen.
Tipp für Kriminelle
Wird es in Zukunft womöglich auch erlaubt sein, einen Gesichtsausdruck eines Beschuldigten oder Verdächtigen zu erzwingen, der eine Entsperrung seines Smartphones erlaubt?
Anwälte und Sicherheitsexperten geben schon länger zu bedenken, dass die Nutzung biometrischer Authentifizierungsverfahren ein potenzielles Sicherheitsproblem ist, wenn Strafverfolgungsbehörden ins Spiel kommen. Dem kann man wirkungsvoller entgehen, wenn alle biometrischen Anmeldeverfahren deaktiviert sind. Wer also kriminell werden möchte, sollte besser auf Face ID und auch Touch ID verzichten.
6 Gedanken zu „Erzwungener Fingerabdruck: Gericht schafft Fakten für die Polizei“
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