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„Error 53“: Australische Regulierungsbehörde verklagt Apple wegen strikter Reparaturvorgaben

Die australische Wettbewerbs- und Verbraucherkommission (ACCC) hat gestern eine Klage am australischen Bundesgerichtshof gegen Apple eingereicht. Hintergrund waren die strikten Reparaturvorgaben und der Garantieprozess. Die Klage nimmt explizit Bezug auf den „Error 53“, der Anfang 2016 viele iPhones lahmlegte.

Error 53: iPhones nach Update nutzlos

Mit einem Update hatte Apple Anfang 2016 eine Sicherheitsfunktion in iOS integriert, welche stets überprüfte, ob sich im iPhone ausschließlich Original-Komponenten befinden. War dies beim Homebutton oder dem Display nicht der Fall, wurde das Smartphone gesperrt und gab nur eine Fehlermeldung aus. Das Sicherheitsinteresse ist – zumindest beim Homebutton – besonders hoch, da der integrierte Fingerabdrucksensor Touch ID für den Schutz aller Daten auf dem Gerät verantwortlich ist und auch zur Verifikation von Zahlungen via Apple Pay genutzt wird.

Die Crux: Neben Apple bekommen nur autorisierte Reparaturdienstleister Originalkomponenten geliefert. Diese sind jedoch auch deutlich teurer als nicht-autorisierte Drittanbieter oder gar eine selbst durchgeführte Reparatur. Viele Verbraucher nutzten daher einen der letztgenannten Wege, um ihren defekten Homebutton auszutauschen. Die Folge war eine ganze Reihe von Geräten, die nach dem Update unbrauchbar geworden waren.

Die Folgen von Error 53

Der Fall schlug hohe Wellen und gab Anlass zur Diskussion über die Garantiebestimmungen des Konzerns. Apple erklärte damals:

„Wir nehmen die Sicherheit unserer Kunden sehr ernst. Error 53 ist das Ergebnis von Sicherheitsprüfungen, die zum Schutz unserer Kunden entwickelt wurden. iOS prüft, ob der Touch-ID-Sensor im iPhone oder iPad den anderen Komponenten im Gerät entspricht.

Wenn iOS eine Abweichung feststellt, fällt das Gerät durch und Touch ID, einschließlich der Bezahlfunktion Apple Pay, wird deaktiviert.“

Apple entschuldigte sich damals bei den Kunden für das Vorgehen und schob ein weiteres Update nach, welches die Probleme beseitigte. Nicht zuletzt deshalb wurde das Unternehmen im Sommer 2016 vor einem kalifornischen Gericht von allen Anklagepunkten freigesprochen.

Erneute Klage in Down Under

Mit einer neuen Klage rollt die australische Wettbewerbs- und Verbraucherkommission (ACCC) den Fall in Down Under wieder auf. Wie 9to5Mac berichtet, ist die ACCC der Auffassung, dass Konsumenten ein Recht auf spezifische „Konsumenten-Garantien“ haben, wenn sie ein Produkt kaufen. Das bezieht sich auf Aspekte wie die Qualität, Zweckmäßigkeit und andere Eigenschaften des Produktes. Diese Garantien bestünden zusätzlich zur Standardgarantie, in der sich der Hersteller beim Kauf eines Produktes gegebenenfalls dazu verpflichtet, kostenlose Reparaturen vorzunehmen, wenn das Produkt nicht den zuvor genannten Garantien entspricht.

Apple dürfe Geräte nicht von der Reparatur ausschließen, nur weil sie zuvor selbst oder bei nicht-autorisierten Reparaturdienstleistern repariert wurden.

„Konsumenten die Garantierechte abzusprechen, nur weil die einen Drittanbieter für die Reparatur gewählt haben, betrifft nicht nur diese Verbraucher, sondern kann auch andere Konsumenten davon abhalten, fundierte Reparaturentscheidungen – wie der Wahl von günstigeren Anbietern, als dem Hersteller – zu treffen.“

Die ACCC sucht im Fall gegen Apple nun nach geeigneten Geldstrafen, Unterlassungsansprüchen, Deklarierungen, Erfüllungsanweisungen, Korrekturmitteilungen und Unkostenerstattungen.

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Marcel Gust
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9 Kommentare zu dem Artikel "„Error 53“: Australische Regulierungsbehörde verklagt Apple wegen strikter Reparaturvorgaben"

  1. Ady 6. April 2017 um 13:31 Uhr ·
    Beim Homebutton kann ich die Sperrung nur zum Teil verstehen, wenn man den Touch-ID-Sensor nicht für Authentifizierung benutzt, dann gibt es für die Sperrung keine Begründung und wenn der User es bewußt in Kauf nimmt, dann muss Apple nur daraufhinweisen und die Bestätigung sichern. Die Sperrung wegen des Displays kann man nur als eine reine Geldmacherei betrachten. Die ACCC wünsche ich viel Glück.
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  2. Stephan 6. April 2017 um 13:32 Uhr ·
    Wenn die Möglichkeit besteht dass Drittanbieter-Ersatzteile die Systemsicherheit beeinträchtigen, ist Apples Vorgehen absolut begründet!
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    • inu 7. April 2017 um 01:33 Uhr ·
      Grundsätzlich besteht bei jedem Drittanbieter-Ersatzteil die Möglichkeit, die Systemsicherheit zu beeinträchtigen. Ob, und wie weit das gewollt ist, ist aber Sache des jeweils betroffenen Kunden, und nicht diejenige von Apple. Das Leben per se ist nun einmal lebensgefährlich, Stephan. Apples Vorgehen in dieser Sache ist meines Erachtens nicht nur nicht begründet, sondern auch nicht begründbar. Es greift in unsere (Eigentums-) Rechte als Verbraucher ein und ist wettbewerbswidrig!
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      • Genius 8. April 2017 um 05:09 Uhr ·
        ?
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  3. Carsten 6. April 2017 um 13:34 Uhr ·
    Jedem das Seine……ich geh immer zum Store.Damals hatte ich Probleme überhaupt ein Original Akku vom Samsung S5 zu bekommen…..alles kein Original!!! Deshalb lieber mehr ausgeben und Gut ist
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    • inu 7. April 2017 um 01:34 Uhr ·
      …… für die Finanzen von Apple. …
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      • Genius 8. April 2017 um 05:10 Uhr ·
        ?
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  4. Graham 6. April 2017 um 19:16 Uhr ·
    Kann ich Apple jetzt auch verklagen, habe mein Handy zur Reparatur abgegeben natürlich nicht im Appleshop, war ja nur das Display. Das Ende vom Lied, ich musste mir ein neues kaufen?
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  5. Theobln 7. April 2017 um 12:16 Uhr ·
    Ich finde es richtig was apple da macht. Zudem gibts ja drittanbieter die halt certifiziert sind von apple also versteh das rumgeheule von australien nit. Wenn nen smartphone von samsung oder acer oder sony defekt ist defekt ist werden die doch doch auch zu werkstätten geschickt die autorisiert dazu sind oder direkt zum hersteller. Und gerade bei solchen sensiblen sachen wie touch id sensor, damit geht man nit zu nem 0815 händler oder werkstatt, es wird doch immer geheult wegen datenschutz und gerade bei solchen sensoren sollten behörden hinter den herstellern stehen aber nö die werden dann verklagt.komisches system.
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