Die australische Wettbewerbs- und Verbraucherkommission (ACCC) hat gestern eine Klage am australischen Bundesgerichtshof gegen Apple eingereicht. Hintergrund waren die strikten Reparaturvorgaben und der Garantieprozess. Die Klage nimmt explizit Bezug auf den „Error 53“, der Anfang 2016 viele iPhones lahmlegte.
Error 53: iPhones nach Update nutzlos
Mit einem Update hatte Apple Anfang 2016 eine Sicherheitsfunktion in iOS integriert, welche stets überprüfte, ob sich im iPhone ausschließlich Original-Komponenten befinden. War dies beim Homebutton oder dem Display nicht der Fall, wurde das Smartphone gesperrt und gab nur eine Fehlermeldung aus. Das Sicherheitsinteresse ist – zumindest beim Homebutton – besonders hoch, da der integrierte Fingerabdrucksensor Touch ID für den Schutz aller Daten auf dem Gerät verantwortlich ist und auch zur Verifikation von Zahlungen via Apple Pay genutzt wird.
Die Crux: Neben Apple bekommen nur autorisierte Reparaturdienstleister Originalkomponenten geliefert. Diese sind jedoch auch deutlich teurer als nicht-autorisierte Drittanbieter oder gar eine selbst durchgeführte Reparatur. Viele Verbraucher nutzten daher einen der letztgenannten Wege, um ihren defekten Homebutton auszutauschen. Die Folge war eine ganze Reihe von Geräten, die nach dem Update unbrauchbar geworden waren.
Die Folgen von Error 53
Der Fall schlug hohe Wellen und gab Anlass zur Diskussion über die Garantiebestimmungen des Konzerns. Apple erklärte damals:
„Wir nehmen die Sicherheit unserer Kunden sehr ernst. Error 53 ist das Ergebnis von Sicherheitsprüfungen, die zum Schutz unserer Kunden entwickelt wurden. iOS prüft, ob der Touch-ID-Sensor im iPhone oder iPad den anderen Komponenten im Gerät entspricht.
Wenn iOS eine Abweichung feststellt, fällt das Gerät durch und Touch ID, einschließlich der Bezahlfunktion Apple Pay, wird deaktiviert.“
Apple entschuldigte sich damals bei den Kunden für das Vorgehen und schob ein weiteres Update nach, welches die Probleme beseitigte. Nicht zuletzt deshalb wurde das Unternehmen im Sommer 2016 vor einem kalifornischen Gericht von allen Anklagepunkten freigesprochen.
Erneute Klage in Down Under
Mit einer neuen Klage rollt die australische Wettbewerbs- und Verbraucherkommission (ACCC) den Fall in Down Under wieder auf. Wie 9to5Mac berichtet, ist die ACCC der Auffassung, dass Konsumenten ein Recht auf spezifische „Konsumenten-Garantien“ haben, wenn sie ein Produkt kaufen. Das bezieht sich auf Aspekte wie die Qualität, Zweckmäßigkeit und andere Eigenschaften des Produktes. Diese Garantien bestünden zusätzlich zur Standardgarantie, in der sich der Hersteller beim Kauf eines Produktes gegebenenfalls dazu verpflichtet, kostenlose Reparaturen vorzunehmen, wenn das Produkt nicht den zuvor genannten Garantien entspricht.
Apple dürfe Geräte nicht von der Reparatur ausschließen, nur weil sie zuvor selbst oder bei nicht-autorisierten Reparaturdienstleistern repariert wurden.
„Konsumenten die Garantierechte abzusprechen, nur weil die einen Drittanbieter für die Reparatur gewählt haben, betrifft nicht nur diese Verbraucher, sondern kann auch andere Konsumenten davon abhalten, fundierte Reparaturentscheidungen – wie der Wahl von günstigeren Anbietern, als dem Hersteller – zu treffen.“
Die ACCC sucht im Fall gegen Apple nun nach geeigneten Geldstrafen, Unterlassungsansprüchen, Deklarierungen, Erfüllungsanweisungen, Korrekturmitteilungen und Unkostenerstattungen.
9 Gedanken zu „„Error 53“: Australische Regulierungsbehörde verklagt Apple wegen strikter Reparaturvorgaben“
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