EU Roaming wird abgeschafft

8. Juni 2017

Philipp Tusch

Ende vom EU-Roaming: Strafen für Tariferhöhung von Mobilfunkern

Shortnews: Am 15. Juni steht das Ende der EU-Roaminggebühren ins Haus. Die Angst vieler Leute: Mobilfunker im Inland erhöhen ihre Preise, um die damit verbundenen Kosten zu kompensieren. Hintergrund: Nutzt ein Kunde das Netz eines ausländischen Unternehmens, muss der ursprüngliche Provider dafür an das Unternehmen in dem Zielland eine Gebühr zahlen. Diese wurden früher in Form von Roaming-Gebühren an die Kunden weitergegeben – ist nun aber untersagt.

Der für den digitalen Binnenmarkt zuständige Vizekommissionspräsident Andrus Ansip ist besorgt über die Entwicklung. Mobilfunkanbieter können das Ende der Gebühren nicht als Ausrede missbrauchen, um die Inlandspreise anzuheben. Die EU habe genügend Schutzmechanismen eingebaut, um die Anbieter zu schützen.

Sollten die teilweise bereits angekündigten Preiserhöhungen nach dem 15. Juni umgesetzt werden, so droht die EU mit Strafen, heißt es im Blog.

12 Gedanken zu „Ende vom EU-Roaming: Strafen für Tariferhöhung von Mobilfunkern“

  1. Das hindert aber die Anbieter nicht dran die Preise für Neuverträge zu erhöhen und diese dann, sagen wir mal „gelegentlich“, auch den Bestandskunden schmackhaft zu machen.
    • Der Spaß ist mir auch schon durch den Kopf gegangen… Ich frag mich wieso überhaupt die Verträge so teuer sind. Wir sind im 21 Jahrhundert und gute Tarife müssten eigentlich selbst verständlich sein. Aber ist mir schon klar das der Konzern das anders sieht als ich…
  2. Na dann bin ich ja mal gespannt, ob WinDIM verklagt wird. Haben zum Mai ja um teilweise 50% erhöht. Angeblich ja nicht deswegen ?
    • Ich hatte damals widersprochen, mein Preis wurde aber trotzdem erhöht, zwar nicht von 3,99€ auf 5,99€, aber dafür auf 4,57€.
  3. Deswegen wurde teilweise vorher schon der Preis erhöht und bei der Preiserhöhung noch andere Features miteingebaut damit die EU die Provider nicht an den Arsch kriegt :)
  4. Die Mobilfunkanbieter werden sich die Kosten schon zurückholen, trotz der Schutzmechanismen. Dann begründet man die Tariferhöhungen eben in einer anderen Kostensparte.

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