Die oberste Datenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff warnt offiziell vor der Nutzung von Fitness-Apps, die von Krankenkassen bereitgestellt werden. Schließlich sollte die Krankenkassenmitglieder auch darüber nachdenken, welche langfristigen Gefahren die Offenbarung der Gesundheits- und Fitnessdaten mit sich bringen kann.
Die Preisgabe sensibler, Personen-bezogener Daten ist ein heiß diskutiertes Thema. Vor allem der Umgang mit den Daten im Internet ist mittlerweile alles andere als einfach. Wie viel kann ich wo angeben, ohne dass ich mir selbst ein Bein stelle? Facebook ist dabei nach wie vor der Ort, wo man besondere Vorsicht walten lassen sollte. Ein neuer Trend sind jedoch auch Fitness-Apps, die in Kombination mit Smartphones, Fitness-Armbändern und Smartwatches entsprechende Leistungsprofile erstellen und alle Daten an einem Ort bündeln, vermehrt einzusetzen. Die Erfassung der Parameter wird immer einfacher, schneller und auch umfangreicher. Datenschützer schlagen jedoch Alarm, vor allem dann wenn die Daten an Dritte weitergegeben oder im Internet gespeichert werden.
Für Krankenkassen eignen sich Fitness-Apps bestens, um die Mitglieder zu durchleuchten, anspornen und vielleicht auch Optimierungen anstellen zu können. Im schlimmsten Fall kann man auch frühzeitig erkennen, dass Herr X oder Frau Y eines Tages hohe Kosten verursachen könnte, da die Lebensweise deutliche Signale streut. Eine frühzeitige Kündigung würde daher viele Kosten sparen. Zu Zeiten des großen Sparens, dürften derartige Gedankenspiele seitens der Krankenkassen jedoch schon des Öfteren erfolgt sein. Andrea Voßhoff warnt:
Allen Anwendern, die Fitness-Apps freiwillig herunterladen, rate ich, nicht unbedacht mit ihren sensiblen Gesundheitsdaten umzugehen und die kurzfristigen finanziellen Vorteile, welche die Datenoffenbarung vielleicht mit sich bringt, gegen die langfristigen Gefahren abzuwägen.
Bisher gebe es bei den gesetzlichen Krankenkassen noch enge Schranken, die das Sammeln der Gesundheitsdaten stark reduzieren. Die Datenschutzexpertin regt jedoch an, dass der Gesetzgeber auch Versicherten bei privaten Kassen derartige Schutzschranken einräumt.
[Bild: Fitness-Symbolbild, Shutterstock]
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