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EU-Flagge - Symbolbild

21. Oktober 2025

Roman van Genabith

Apple kämpft um seine Umsätze und klagt gegen den DMA

Apple will sich nicht mit den gesetzlichen Auflagen durch den DMA abfinden. Mit einer umfassenden Klage vor dem EU-Gericht geht der iPhone-Konzern gegen Teile des Gesetzeswerks vor. Bis es in diesem Fall zu einer letztinstanzlichen Entscheidung kommen wird, dürften aber noch Jahre vergehen.

Apple hat heute seine bislang umfassendste juristische Offensive gegen das Digitale-Märkte-Gesetz (DMA) der Europäischen Union gestartet. Vor dem Gericht der Europäischen Union in Luxemburg argumentierte der Konzern, dass das neue Wettbewerbsrecht rechtswidrig in die Struktur des iPhone, des App Store und von iMessage eingreife. wie Bloomberg berichtet.

Das DMA, das seit 2023 in Kraft ist, verpflichtet große Technologiekonzerne wie Apple, Alphabet, Meta, Amazon, Microsoft, ByteDance und Booking dazu, zentrale Dienste interoperabel zu gestalten und ihre Geschäftsmodelle zu öffnen. Ziel ist es, marktbeherrschende Unternehmen daran zu hindern, ihre Vormachtstellung von einem Bereich auf andere zu übertragen. Apple ist nun das erste US-Unternehmen, das eine umfassende Klage gegen die inhaltlichen Vorgaben des DMA anstrengt, nachdem TikTok mit einem ähnlichen Versuch zuvor gescheitert war.

Apple spricht von unzumutbaren Belastungen

Vor Gericht machte Apple geltend, dass das Gesetz „übermäßig belastende und tief eingreifende Pflichten“ auferlege, die mit dem Schutz von Sicherheit, Datenschutz und Eigentumsrechten nach EU-Recht unvereinbar seien. Konkret richtet sich die Klage gegen drei Entscheidungen im Zusammenhang mit der Einstufung von Apple-Diensten unter das DMA.

Erstens wendet sich Apple gegen die Verpflichtung, iPhone-Hardware und -Dienste mit Konkurrenzprodukten wie fremden Kopfhörern oder Smartwatches interoperabel zu machen. Dies könne laut Apple die Sicherheit der Nutzer gefährden, geistiges Eigentum verletzen und Datenschutzmechanismen untergraben, die zentraler Bestandteil der iOS-Architektur seien. Tatsächlich wäre eine ausgeweitete Kompatibilität etwa für Smartwatches und Kopfhörer Dritter vor allem eher verkaufshemmend für die Apple Watch und Apples AirPods.

Zweitens bestreitet das Unternehmen, dass der App Store als „zentraler Dienst“ im Sinne des DMA gilt. Die EU-Kommission hatte Apple zuvor wegen wettbewerbswidriger Einschränkungen beim Vertrieb außerhalb des App Stores mit einer Geldstrafe von 500 Millionen Euro belegt. Apple ficht sowohl die Strafe als auch die Einstufung an und argumentiert, der App Store dürfe nicht als einheitlicher Dienst behandelt werden und falle somit nicht unter das Gesetz.

Apple strebt danach, weiterhin die Provisionen von bis zu 30% auf App Store-Erlöse von den Entwicklern zu kassieren, ein wesentlicher Bestandteil der Einnahmen von Apples Services-Sparte.

Drittens kritisiert Apple die Untersuchung der Kommission zur Frage, ob auch iMessage den DMA-Vorgaben unterliegen sollte. Zwar hatte Brüssel letztlich entschieden, den Messenger nicht vollständig zu regulieren, da dieser keine direkten Umsätze generiere. Apple hält jedoch schon die Einleitung des Prüfverfahrens für verfahrenswidrig. Interne Unterlagen aus Apples Führungsetage, die vor Jahren öffentlich wurden, machten deutlich, dass man bei Apple befürchtete, eine Öffnung von iMessage könnte etwa Familien dazu bringen, verstärkt auf günstige Android-Smartphones zu setzen.

Der Anwalt der EU-Kommission, Paul-John Loewenthal, entgegnete, Apple habe durch seine „absolute Kontrolle“ über die iPhone-Plattform eine marktabschottende Position geschaffen. Nur Apple bestimme, wer Zugang zum sogenannten „geschlossenen Garten“ erhalte und welche Produkte oder Dienste Nutzer auf dem iPhone anbieten dürfen. Dadurch habe das Unternehmen mehr als ein Drittel der europäischen Smartphone-Nutzer an sein Ökosystem gebunden.

Mit der neuen Klage versucht Apple erstmals, die rechtliche Reichweite des DMA einzuschränken, bevor das Gesetz vollständig umgesetzt wird. Das Urteil könnte weitreichende Folgen haben und darüber entscheiden, in welchem Umfang die EU Apple dazu verpflichten darf, technische Schnittstellen des iPhone zu öffnen, die Regeln des App Store anzupassen oder iMessage einer Regulierung zu unterwerfen.

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