Apple wird gegen das Urteil vorgehen, das das Gericht im Prozess Apple vs. Epic gefällt hatte und das Apple dazu zwingen würde, seinen App Store umzubauen und ein wenig offener zu gestalten. Die hierfür relevante Frist läuft Anfang Dezember ab, wenn Apple allerdings zuvor erfolgreich gegen das Urteil vorgehen kann, müsste es keinerlei Änderungen vornehmen.
Apple hat sich entschieden, gegen das Urteil von Yvonne Gonzalez Rogers Berufung einzulegen. Der Konzern wandte sich hierzu nun an das Bezirksgericht für Nordkalifornien. Das bewusste Urteil war im Prozess Apple vs. Epic gefallen. Die Richterin hatte darin erklärt, sie könne Apples App Store mangels eindeutiger Beweise nicht als unzulässiges Monopol bezeichnen, gleichwohl weise er aber monopolistische Züge auf.
Das Urteil war einerseits ein Nackenschlag für Epic, das sich mit seinen Positionen nicht durchsetzen konnte, für Apple war die Bedeutung aber ungleich größer. Per einstweiliger Anordnung hatte die Richterin verfügt, dass bis zu einem finalen Urteil Apples App Store offener gestaltet werden muss: Es muss Entwicklern konkret ermöglicht werden, auch auf Seiten außerhalb des App Stores zu verweisen, wo etwa Zahlungen für Abos oder Käufe geleistet werden könnten, die dann nicht unter Apples 30%-Provision fallen würden.
Finale Entscheidung könnte noch Jahre entfern sein
Apple hat das Gericht nun ersucht, diese einstweilige Anordnung außer Vollzug zu setzen, bis alle anhängigen Prozessfragen abschließend geklärt seien. Das allerdings kann im amerikanischen Rechtssystem Jahre dauern. Bis dahin muss Apple gar nichts am App Store ändern. Das wäre auch ganz in seinem Sinne: Apple hatte mehrfach erklärt, Änderungen im sorgsam ausbalancierten System des App Stores könne zu irreparablen Schäden für Apple und die Verbraucher führen. Entwickler dürften dies zweifellos ganz anders sehen.
6 Gedanken zu „App Store ohne 30%-Abgabezwang? Apple legt Berufung ein“
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