Gericht Symbolbild

15. Januar 2019

Roman van Genabith

Qualcomm unterliegt in Patentkonflikt vor Mannheimer Landgericht: iPhone-Verkaufsverbot bleibt

Qualcomm hat sich in Mannheim mit seinen Patentklagen gegen Apple bei Gericht nicht durchsetzen können. Die Richter wiesen die eingebrachte Klage als unbegründet zurück, das Verkaufsverbot für einige iPhone-Modelle bleibt dadurch jedoch 

unberührt.

Der Patentkonflikt zwischen Apple und Qualcomm wird an vielen Fronten ausgetragen. Gleich bei mehreren deutschen Gerichten hatte Qualcomm gegen Apple prozessiert, das LG München zeigte sich den Argumenten des Chipherstellers vor Weihnachten zugänglich. Die Folge war der bekannte Verkaufsstopp für das iPhone 7 und iPhone 8, Apfelpage.de berichtete. Vor dem LG Mannheim lief es dagegen heute für Qualcomm weniger gut.

Die Richter wiesen eine ähnlich gelagerte Klage des Unternehmens als unbegründet zurück. In ihrer mündlichen Urteilsbegründung erklärten sie, von einer Verletzung von Qualcomm-Patenten durch die in den aktuellen iPhone-Generationen verbauten Komponenten könne nicht ausgegangen werden.

Verkaufsverbot bleibt weiterhin wirksam

Dieses Urteil bedeutet zunächst aber keine Änderung für das Verkaufsverbot älterer iPhones, das bleibt weiterhin in kraft. Qualcomm ist auch immer noch der Auffassung, Apple müsse die betroffenen Modelle bundesweit aus dem Handel zurückrufen, während Apple das Verkaufsverbot nur auf seine Ladengeschäfte und den Online Store anwendet.

Während Apple im München in Berufung gegangen ist, wird Qualcomm das nun in Mannheim tun. Ein Ende der Auseinandersetzungen ist nicht in Sicht.

Apple kommentierte das Vorgehen Qualcomms mehrfach und nannte es ein verzweifeltes und innovationsfeindliches Verhalten. Auch Tim Cook ging in seinem Interview bei CNBC auf die Streitigkeiten ein und griff Qualcomm in ungewöhnlich scharfen Worten an, was postwendend eine ebenso entschiedene Erwiderung zufolge hatte.

6 Gedanken zu „Qualcomm unterliegt in Patentkonflikt vor Mannheimer Landgericht: iPhone-Verkaufsverbot bleibt“

  1. Mein Wissensstand ist: bei neuen Verhandlungen wollte Qualcomm der einzigste Lieferant sein, oder mehr Geld pro Lizenz. Warum das die Lizenzen (und somit die älteren iPhones) des alten, damals gültigen Vertrags betrifft (unter dem die Lizenzgebühr ja bezahlt und gegenseitig anerkannt wurde), verschließt sich mir. Anstatt eines (wirtschaftlich vernünftigen) Kompromisses, machen beide Parteien auf Kindergarten und zahlen drauf😂
    • Das hat nichts mit Kindergarten zu tun, sondern ist eine verfahrene Situation für beide und vile zu tiefschichtig inzwischen. Qualcomm hat zunächst seine Position bei Apple falsch eingeschätzt, und zu hoch gepokert und verloren, wovon sie überrascht wurden. Nun kämpfen sie nicht nur mehr ums Geld, sondern (asiatische Tradition und Mentalität), auch darum ihr Gesicht zu wahren. Apple hingegen geht’s um den Grundsatz weder manipuliert, noch erpresst zu werden, und schon gar nicht repräsentativ einen Präzedenzfall für die ganze Branche und weitere Lieferanten zuzulassen. Beide Ansätze unterscheiden sich stark, führen aber dazu, dass keiner aus der Situation derzeit zurück kann, und jedes Einknicken mit höheren Kosten auf Dauer verbunden wäre. Wenn auch für Apple nicht existenziell, so doch aber wegweisend. Bei dem was aktuell sonst derzeit noch um Apple herum stattfindet, und unter welchen Druck sie geraten, wäre eine Niederlage zudem noch Wasser auf die Mühlen. Das Verkaufsverbot der älteren hier in Deutschland ist ein Nadelstich, aber kein Sorge bereitendes Ergebnis, und die Entscheidung längst nicht endgültig.

Die Kommentare sind geschlossen.