Qualcomm hat sich in Mannheim mit seinen Patentklagen gegen Apple bei Gericht nicht durchsetzen können. Die Richter wiesen die eingebrachte Klage als unbegründet zurück, das Verkaufsverbot für einige iPhone-Modelle bleibt dadurch jedoch
unberührt.
Der Patentkonflikt zwischen Apple und Qualcomm wird an vielen Fronten ausgetragen. Gleich bei mehreren deutschen Gerichten hatte Qualcomm gegen Apple prozessiert, das LG München zeigte sich den Argumenten des Chipherstellers vor Weihnachten zugänglich. Die Folge war der bekannte Verkaufsstopp für das iPhone 7 und iPhone 8, Apfelpage.de berichtete. Vor dem LG Mannheim lief es dagegen heute für Qualcomm weniger gut.
Die Richter wiesen eine ähnlich gelagerte Klage des Unternehmens als unbegründet zurück. In ihrer mündlichen Urteilsbegründung erklärten sie, von einer Verletzung von Qualcomm-Patenten durch die in den aktuellen iPhone-Generationen verbauten Komponenten könne nicht ausgegangen werden.
Verkaufsverbot bleibt weiterhin wirksam
Dieses Urteil bedeutet zunächst aber keine Änderung für das Verkaufsverbot älterer iPhones, das bleibt weiterhin in kraft. Qualcomm ist auch immer noch der Auffassung, Apple müsse die betroffenen Modelle bundesweit aus dem Handel zurückrufen, während Apple das Verkaufsverbot nur auf seine Ladengeschäfte und den Online Store anwendet.
Während Apple im München in Berufung gegangen ist, wird Qualcomm das nun in Mannheim tun. Ein Ende der Auseinandersetzungen ist nicht in Sicht.
Apple kommentierte das Vorgehen Qualcomms mehrfach und nannte es ein verzweifeltes und innovationsfeindliches Verhalten. Auch Tim Cook ging in seinem Interview bei CNBC auf die Streitigkeiten ein und griff Qualcomm in ungewöhnlich scharfen Worten an, was postwendend eine ebenso entschiedene Erwiderung zufolge hatte.
6 Gedanken zu „Qualcomm unterliegt in Patentkonflikt vor Mannheimer Landgericht: iPhone-Verkaufsverbot bleibt“
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