22. September 2016

Robert Tusch

Verlorene iPhones: Deutsche Fundbüros versteigern nicht

Anfang des Monats sorgte der Fall des Schweizer Fundbüros Fundsachenverkauf für Aufsehen: Apple weigerte sich, iPhones zu entsperren und machte damit auch neuwertige Handys Reif für den Sondermüll. Das Fundbüro ging vor Gericht, ein Ergebnis ist noch offen. Aber wie sieht die Lage in Deutschland aus?

Im Lagerhaus des Zürcher Fundbüros Fundsachenverkauf.ch stapeln sich seit einigen Wochen iPhones neben iPads und iPods. Gefunden wurden sie bei der Schweizer Bundesbahn, am Flughafen in Zürich und Genf oder in anderen öffentlichen Einrichtungen. Ihr Besitzer meldet sich nicht, weshalb die Handys und Tablets zum Teil noch neuwertig im Lager des Fundhauses verweilen.

shutterstock_232109107

Dedi Grigoroiu / Shutterstock.com

Normalerweise würde Geschäftsführer Roland Widmer die Geräte verkaufen. Das hat er auch lange Zeit so gemacht. Da seit iOS 7 die Geräte zum großen Teil entsperrt werden müssen, fragte er im vergangenen Jahr stets bei Apple, ob sie das Handy entsperren können. Schließlich kann nur der Besitzer des iPhones oder das Unternehmen selbst die Aktivierungssperre umgehen. Mittels Belegen konnte Widmer beweisen, dass er der rechtmässige Besitzer ist und die Telefone nicht gestohlen waren. Zudem waren die Geräte sauber: Alle Daten sind gelöscht und das Handy auf Werkseinstellungen zurückgesetzt.

Richterliche Anordnung notwendig

Anfangs gab sich Apple kulant. Der Apple Store in Zürich löste die Aktivierungssperre der iPhones auf. Doch seit dem internen Umschwung in Sachen Sicherheit und Datenschutz, der unter anderem durch den Streit mit dem FBI in den USA angestoßen wurde, entsperrt Apple keine Handys mehr ohne richterliche Anordnung oder einer Originalquittung. Die hat Roland Widmer natürlich nicht.

Der Geschäftsführer des Fundsachenbüros hat daher eine Zivilklage beim Zürcher Friedensrichteramt wegen «Missachtung des Eigentumsrechts» eingereicht. Dieses sehe schließlich vor, dass Fundsachen ab einem Wert von 50 Franken nach drei Monaten wiederverkauft werden dürfen. Das Ergebnis der Richter ist noch nicht bekannt. Bei Erfolg könnte Widmer die iPhones wieder billig versteigern und damit die zum Teil neuwertige Geräte nicht dem Müll zuführen.

Frankfurter Fundbüro kann nicht versteigern

In Deutschland geben sich die Fundbüros diesem Stress gar nicht erst hin, wie Apfelpage erfahren hat. Die Stadt Frankfurt hat im Juli 2016 circa 80 Handys aufgenommen, nur bei 12 konnte ein Besitzer ermittelt werden, teilt das Ordnungsamt mit. Der Rest wird noch im Hause gelagert, soll aber bald „unter Beachtung des Datenschutzes“ entsorgt werden. Eine Versteigerung kommt aus verschiedenen Gründen nicht in Frage.

shutterstock_328346528

mingman / Shutterstock.com

Die Daten auf den gefundenen Geräten müssen bei der Stadt nach der Zertifizierung DIN66399 gelöscht werden. Diese besagt:

Der Schutz von personenbezogenen Daten muss gewährleistet sein.Andernfalls besteht die Gefahr, dass der Betroffene in seiner Stellung und seinen wirtschaftlichen Verhältnissen beeinträchtigt wird.

Da iPhones aber wie viele andere Geräte mit einer Aktivierungssperre versehen sind, ist die Löschung nach diesen Vorgaben nicht möglich. Die Handy können höchstens zurückgesetzt werden. Zu einer möglichen Entsperrung beim Hersteller äußert sich die Stadt wie folgt:

Eine Aufhebung der Aktivierungssperre bei mittlerweile unzähligen Herstellern ist nicht möglich, da sich der Firmensitz meist außerhalb Deutschlands befindet und somit andere Richtlinien gelten. Selbst wenn all dies möglich wäre, wissen wir immer noch nicht in welchem technischen Zustand sich die Geräte befinden. Der Aufwand wäre somit größer als der Versteigerungserlös und damit für uns ökonomisch nicht zu vertreten.

Bei der Deutschen Bahn sieht dies ähnlich aus, teilte uns eine Bahnsprecherin mit:

Geräte, die durch Sperren für das Aufspielen eines neuen Betriebssystems geblockt sind, werden nicht als betriebsfähige Geräte versteigert, sondern als betriebsunfähig deklariert.  Auch sie werden nur dann versteigert, wenn die Daten zuvor gelöscht werden konnten.

Im Jahr werden bei der Bahn etwa 20.000 Handys bzw. Smartphones gefunden. Die Rückführungsquote liegt bei knapp 56 Prozent.

Es bleibt also festzuhalten: Wenn ein iPhone einmal verloren gegangen ist und der Besitzer nicht gefunden wird, bleibt mangels Alternativen nur noch der Weg in den Sondermüll. Eine Reaktivierung der Geräte ist trotz sauberer Entfernung der Daten vom Hersteller nicht gewollt. Deutsche Fundbüros sehen die Zweitverwertung als zu unrentabel an. Dabei wäre es der Umwelt zuliebe besser, die Handys billig zu verkaufen anstatt sie zu entsorgen.

33 Gedanken zu „Verlorene iPhones: Deutsche Fundbüros versteigern nicht“

  1. Im Jahr werden bei der Bahn circa 20.000 Handys beziehungsweise Smartphones gefunden das muss man sich mal vorstellen. Ich meine das man mal dies oder jenes verliert das kommt natürlich tagtäglich vor aber finden doch noch kaum vernünftige soziale Gespräch in der Bahn statt die Leute starren doch alle nur auf ihre Geräte wie können die dann verschwinden?!? Sarkasmus muss jetzt mal eben sein.
  2. Ich versteh nicht, warum Apple nicht die restmäßigen Besitzer anschreibt? Die Seriennummer des jeweiligen iPhones ist ja mit einer ID gekoppelt. Sollte also kein Problem sein ;)
      • Oder mittels des MDM Bypasscode, der bei Firmengeräten ab iOS 9.3.3 hinterlegt werden kann. Da Apple so einen Key wohl auch bei Geräten von Privatanwender vorhalten wird kann man das Gerät damit wieder freischalten. An die Daten kommt man somit natürlich nicht, da diese ja mit einem PIN verschlüsselt sind. Man kann das Gerät nur in den DFÜ-Modus bringen und dann Mail&Passwort oder MDM-Bypasskey eingeben. Alternativ kann Apple die Sperre auch Serverseitig löschen und somit hat das Gerät bei der Abfrage bei Apple keine Sperre und ist frei.
  3. Zu Österreich. Ein Handy was nicht entsperrt wird ist keine 50€ wert. Somit entsteht der Vorgang erst gar nicht und das Gericht kann sich die Arbeit sparen ?
  4. Na musste das Team mal wieder mein Kommentar löschen weil ich geschrieben habe das kaum noch direkte, soziale Gespräche geführt werden? Und wieso man dann sein Handy verlieren kann?
  5. Beim iPhone werden die Daten doch beim zurücksetzten gelöscht? Wieso steht da, dass die Daten mit Aktivierungssperre, nicht gelöscht werden können?
    • Weil das Phone mit der ID verbunden ist. Man also keine andere Id zur Nutzung nutzen kann. Da kannst du Löschen wie oft du es willst. Ändert nichts
  6. Das scheint nicht zu stimmen. Ich habe vor 2 jahren ein handy gekauft, gebraucht. Dieses Handy hatte einen einschränkungscode den der vorbesitzer vergessen hatte. Das handy funktionierte soweit aber jeder versuch das handy zurück zu setzen scheiterte. Da ich unlängst das handy weiter verkaufen wollte, versuchte ich nochmals Werkseinstellungen wieder herstellen. Diesmal, nach etwa 2 jahren, klappte dies ohne probleme. Ich denke wenn man 2 jahre einen neuen account benutzt, dann akzeptiert das handy die zurücksetzung. Also wartungsmodus über itunes.
    • Hallo Wolgang, wie genau dies zustande kommt kann ich ihnen sagen. Wenn du mit „Einschränkungscode“ nebenbei auch die aktivierte „Mein Iphone Suchen“ Funktion meinst, dann hatte er diese zum Zeitpunkt des Verkaufes noch aktiv. Man hat jedoch über die http://www.icloud.com Webseite auch bei einem Gerät, auf den man keinen Zugriff mehr hat die Möglichkeit das Gerät aus „seinem Bestand zu löschen“. Dann ist die „Mein iPhone Suchen“ Funktion deaktiviert und man kann das Gerät Zurücksetzen. Sollte Mein iPhone Suchen nie aktiv gewesen sein hätte man zu jedem Zeitpunkt den Wiederherstellungs- oder DFU-Modus aktivieren können, da hier die Einschränkungscodes übergangen werden, wenn man das Gerät zurücksetzen möchte.
  7. Verkaufsstrategie, dass die Fundbüros es nicht entsperrt bekommen.  wäre ja blöd. So können Sie noch mehr neue Geräte verkloppen. Komisch dass viele so reich sind u einfach neu kaufen anstatt im Fundbüro nachzufragen.
    • Das Problem ist viel eher, dass man die Seriennummer des Gerätes so ohne weiteres ja nicht herausbekommt und somit das Fundbüro zum Beispiel nur sagen kann „Schwarzes iPhone 6“. Hier kann gar nicht herausgefunden werden, wem das Gerät gehört und derjenige müsste alle iPhones die seinem entsprechen in die Hand bekommen und versuchen mit seinem Code zu entsperren. Die einzige Ausnahme wäre ein Gerät, das noch eingeschaltet ist, bei dem man Siri fragen kann „Wem gehört dieses iPhone“ und so an einen Namen und evtl. noch eine Festnetznummer kommen könnte.
  8. Da fragt sich nur, ob die Besitzer keine iPhone suche aktiv haben? Außerdem kann man doch fragen: „Siri, wem gehört dieses iPhone“ Manche haben sogar einen Notfallpass… Oder löschen die Besitzer gleich das iPhone selber über die iPhone Suche?
  9. Die eigentliche Frage, die man sich stellen sollte is doch eher, warum Apple durch die Seriennummer nicht den Besitzer kontaktiert, dessen Apple-ID ja auch für die Sperre verantwortlich ist?
  10. Hi. Ich arbeite in einem der grössten Fundbüro der Schweiz. Bei uns werden jeden Tag über fünfzig Handys als Verlust gemeldet. Wer es nicht aktiv sucht bekommt ein Brief vom jeweiligen Anbieter, da jedes als Fund erfasste Handy (die Simkartennummer) dem jeweiligen Anbieter gemeldet wird. So haben wir nur solche Handys von Ausländern und solchen die es nicht mehr abholen übrig. Viel bessere Rückgabeqoute als oben geschrieben.
  11. Da ist Samsung schon weiter; das Note 7 hat sogar eine Selbstzerstörung. „Viel Glück, Jim. Kobra, übernehmen Sie!“

Die Kommentare sind geschlossen.