Webseiten, die prüfen, ob ihre Besucher einen Werbeblocker aktiviert haben oder nicht, verstoßen offenbar gegen geltendes EU-Recht. Das hat der Programmierer und Privatsphären-Schützer Alexander Hanff herausgefunden. Er will nun rechtlich gegen das Anti-Adblocking vorgehen.
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Grund dafür ist die Tatsache, dass die Seiten den Browser der Besucher durchsuchen, um mögliche Adblocker ausfindig zu machen. Dies darf aber nicht ohne Genehmigung durch den Besucher geschehen. Hier gilt das gleiche Gesetz aus 2011, das auch vorschreibt, dass eine Webseite nicht ungefragt Cookies auf dem Rechner installieren darf.
Verlage stehen vor einem Dilemma
Bislang fragen die Verlage jedoch nicht nach einer Erlaubnis. Das Durchsuchen des Browsers ist damit illegal. Sollte sich die angekündigte Klage von Hanff durchsetzen, stehen die Seiten vor einem Dilemma: Entweder, sie sperren zunächst den Inhalt und fragen die Nutzer bei jedem Aufruf, ob sie den Browser nach Adblockern durchsuchen können. Oder sie bitten erst nach Abruf der Inhalte um Erlaubnis. Erste Möglichkeit würde die Besucher verscheuchen, die zweite das Ziel verfehlen.
Of course, while waiting for that consent from a visitor, the site could refuse to show anything, but then the publisher will scare off all readers, even the ones who turn out to be not running anti-ad plugins. If the page is viewable while waiting for the consent, then blocking ad-blockers is pointless.
Hanff zumindest erhielt ein entsprechendes Schreiben von der Europäischen Kommission, das sein Vorgehen stützt. Für die Verlage eine schwierige Situation…
Since so many people are bugging me for them here are photos of the relevant pages of letter. pic.twitter.com/vcTG0qdhIC
— Alexander Hanff (@alexanderhanff) 20. April 2016
31 Gedanken zu „Privatsphäre: Anti-Adblocker in der EU wohl illegal“
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