Apple ist in Europa gesetzlich verpflichtet, sein iPhone stärker zu öffnen, um es Mitbewerbern zu erleichtern, ihre Dienste den eigenen Kunden anbieten zu können. Der iPhone-Konzern will diese Vorgabe aber nach wie vor nicht hinnehmen und versucht nun auf dem Rechtsweg gegen die erhöhte Interoperatiblität vorzugehen.
Die EU-Kommission fordert mehr Offenheit: Apple muss künftig iPhones besser mit Geräten anderer Hersteller kompatibel machen. Doch der Konzern stellt sich quer und hat beim Gericht der Europäischen Union (EuG) offiziell Berufung gegen die Auflagen eingelegt, wie das WSJ berichtet. Die Eingabe wurde bislang nicht öffentlich gemacht.
EU will Interoperabilität erzwingen
Im Rahmen des Digital Markets Act (DMA) hatte die EU im März konkrete Vorgaben für Apple gemacht. Demnach müssen mit den kommenden iOS-Versionen – iOS 19 und 20 (bzw. iOS 26 und 27 im technischen Namensschema) – mehrere bislang Apple-exklusive Funktionen auch für Drittanbieter zugänglich gemacht werden. Ziel ist es, den Wettbewerb zu fördern und Monopolstrukturen aufzubrechen.
Konkret sollen andere Hersteller künftig Funktionen anbieten können, die bislang nur mit AirPods, Apple Watch oder Vision Pro möglich waren. Dazu zählen:
- vollständige Darstellung und Beantwortung von Mitteilungen auf Dritt-Smartwatches
- nahtloses Audio-Switching wie bei den AirPods
- Datei- und Medienübertragungen
- einfache Einrichtung von Zubehör
- Zugriff auf WLAN-Passwörter
- Zahlungsinformationen via NFC austauschen
Apple hat 12 bis 18 Monate Zeit, um entsprechende Schnittstellen und Dokumentationen bereitzustellen. Erste Änderungen, wie etwa der Zugriff auf Mitteilungen und die Unterstützung von Wi-Fi Aware 4.0, sollen bereits Ende 2025 umgesetzt sein.
Apple warnt vor Datenschutzrisiken und Qualitätsverlust
Apple sieht in den EU-Vorgaben ein ernsthaftes Problem:
In einer Stellungnahme heißt es, die Maßnahmen würden einen „unpassenden, kostspieligen Prozess“ darstellen und Innovation hemmen. Zudem könnten „datenhungrige Unternehmen“ auf sensible Nutzerinformationen zugreifen – ein erhebliches Datenschutz- und Sicherheitsrisiko, so Apple.
Besonders kritisch bewertet der Konzern die Freigabe von Mitteilungen und gespeicherten WLAN-Daten. Auch wenn Nutzer selbst entscheiden, ob sie Dritt-Apps entsprechende Rechte einräumen, warnt Apple vor einer insgesamt „schlechteren Nutzererfahrung“ in Europa.
Mit dem Widerstand gegen die Interoperabilitätsregeln stellt sich Apple einmal mehr gegen regulatorische Eingriffe in sein geschlossenen Ökosystem. Nach wie vor hält der Konzern das iPhone-Mirroring für Macs in der EU deaktiviert, mit einem faktisch schwer nachvollziehbaren Verweis auf regulatorische Unklarheiten.
Trotz der Klage bleibt klar: Die EU-Vorgaben sind rechtlich bindend. Apple muss spätestens bis 2026 weitreichende Öffnungen umsetzen – ob freiwillig oder gerichtlich gezwungen.
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