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3. September 2025

Roman van Genabith

Wichtiges Urteil auch für Apple: Such-Deal mit Google darf weiterbestehen

In einem viel beachteten Prozess um die Marktmacht von Alphabet ist unlängst eine wichtige Zwischenentscheidung gefallen: Danach muss der Alphabet-Konzern, dessen wichtigste Tochter Google ist, nicht zerschlagen werden, noch muss Google seinen Chromebrowser abgeben. Aber das Urteil hat auch für Apple eine nicht unerhebliche Konsequenz – und die fällt positiv für den iPhone-Konzern aus.

Nach monatelangen Anhörungen in der Remedy-Phase des Google-Kartellverfahrens hat US-Richter Amit Mehta nun seine Entscheidung verkündet – und diese fällt größtenteils zugunsten der milliardenschweren Suchmaschinen-Deals zwischen Google und Apple aus.

Vor rund einem Jahr hatte das US-Justizministerium den Prozess gegen Google gewonnen und Richter Mehta überzeugt, dass der Konzern eine Monopolstellung im Bereich Online-Suche innehat. Anschließend begann die Phase, in der über mögliche Auflagen und Maßnahmen („Remedies“) beraten wurde. Dabei sagten auch Apple-Manager wie Eddy Cue aus.

Einige Vorschläge sahen vor, Googles Partnerschaften mit Apple komplett zu beenden – darunter das lukrative Abkommen, das Googles Suchmaschine seit Jahren zum Standard in Apples Safari-Browser macht und Apple Einnahmen in zweistelliger Milliardenhöhe eingebracht hat.

Such-Deal darf wohl fortbestehen

Die nun ergangene Entscheidung lässt den berüchtigten Such-Deal zwischen Apple und Google jedoch weitgehend unberührt. Die unmittelbare Reaktion an der Börse: Apple-Aktien stiegen nachbörslich um 3,4 Prozent, die von Google sogar um mehr als sieben Prozent.

Die wichtigsten Punkte des Urteils:

  Die Suchpartnerschaft zwischen Apple und Google darf fortgesetzt werden. Ein generelles Zahlungsverbot lehnte das Gericht ab, da dies sowohl Partnern als auch Verbrauchern schaden würde. Google darf Apple weiterhin dafür bezahlen, dass seine Suche standardmäßig in Safari voreingestellt ist, allerdings nicht mehr exklusiv.

Google darf Browser-Entwicklern wie Apple weiterhin Geld für die Standardplatzierung zahlen, sofern diese die Möglichkeit haben, andere Suchmaschinen zu bewerben, unterschiedliche Standards je nach Betriebssystem-Version oder Privatmodus festzulegen und die Standardeinstellung jährlich zu ändern.

Zusätzliche Auswahl-Bildschirme in Safari oder iOS sind nach Ansicht des Gerichts nicht erforderlich, da sie den Wettbewerb bei der Suche nicht entscheidend fördern würden.

Im Bereich Generative KI dürfen Verträge nicht verhindern, dass Apple gleichzeitig auch andere KI-Produkte oder konkurrierende Suchmaschinen integriert. Safari darf also Google als Standard behalten und dennoch andere Anbieter einbinden.

Auflagen für Google

  • Exklusivvereinbarungen: Google darf Apple nicht verpflichten, nur Google-Dienste anzubieten oder Wettbewerber zu blockieren. Auch Bündelungen, bei denen die Nutzung eines Google-Dienstes an einen anderen geknüpft wird (z. B. Suche und Gemini), sind untersagt.
  • Exklusivitätsnahe Anreize: Google darf keine höheren Umsatzbeteiligungen oder Sonderboni für Exklusivität anbieten.

12-Monats-Limit: Einnahmeteilhabe darf nicht davon abhängen, dass ein Google-Dienst länger als ein Jahr Standard bleibt. Konkurrenten erhalten somit jährlich die Chance, Apple bessere Angebote zu unterbreiten.

Damit bleibt die lukrative Such-Partnerschaft zwischen Apple und Google bestehen, wenn auch unter strengeren Rahmenbedingungen. Das Verfahren gilt als das wichtigste US-Kartellverfahren gegen einen Tech-Konzern seit Jahren.

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