Apple erlaubt ab sofort Links zu externen Bezahloptionen im App Store, allerdings nur in den USA und auch nur mit allerhand Einschränkungen. Apple reagiert damit auf die gescheiterte Berufung zum obersten US-Gerichtshof.
Das ging schnell und lässt vermuten, dass Apple diese Änderungen bereits vorbereitet hatte. Im US-App Store gibt es eine Änderung für Entwickler, diese können ab sofort auch per Link auf externe Bezahlmöglichkeiten verweisen, doch ob diese mit der Änderung zufriedengestellt werden, ist fraglich, denn am Kernproblem ändert sich nichts.
Apples Berufung zum obersten US-Gerichtshof die Möglichkeit externer Käufe betreffend war von diesem nicht angenommen worden, Apfelpage.de berichtete, sodass diese Änderung in den App Store-Richtlinien notwendig wurde.
Weiterhin viele erhebliche Einschränkungen
So einfach, wie es auf den ersten Blick klingen mag, macht Apple es allerdings den Entwicklern nicht. Wenn eine App einen Link zu einer externen Bezahlseite enthalten soll, muss der Developer zunächst einen StoreKit External Purchase Link Entitlement beantragen. Nur über einen solchen dürfen Nutzer auf externe Zahlungsseiten geleitet werden. Dieser Link darf über Preise und auch Rabatte informieren, die bei einem externen Kauf gelten. Es muss sichergestellt werden, dass die Zahlungen sicher und Rückerstattungen gemäß geltender Standards möglich sind.
In-App-Käufe müssen weiter möglich sein. Medien-Apps dürfen keine externen Käufe per Link anbieten.
Zentrale Streitfrage bleibt
Ein zentrales Ärgernis für die Entwickler bleibt allerdings: Apple möchte nach wie vor Provisionen auf diese externen Käufe erheben und zwar kaum weniger als für einen Kauf im App Store selbst. Der Satz wird tatsächlich nur um drei Punkte gesenkt, liegt also bei 27% respektive 12% im ersten Jahr.
Genau dieser Punkt aber brachte die Entwickler jahrelang auf die Barrikaden, die Auseinandersetzungen dürften also weitergehen, zumal Apple verlangt, die Buchhaltung der Entwickler und deren externer Partner einsehen zu können, wenn sie die neue Option nutzen.
Es ist noch nicht ganz klar, wie die Rechtslage in Hinsicht auf Provisionen auf außerhalb des Ökosystems getätigte Zahlungen ist, dies muss eventuell in weiteren, zeitintensiven Prozessen noch gerichtlich geklärt werden.
1 Gedanke zu „US-App-Entwickler dürfen jetzt Links zu externen Zahlungsdiensten anbieten, doch Streitfrage bleibt“
Die Kommentare sind geschlossen.