14. Januar 2016

Robert Tusch

Urteil: Eltern haften für illegale Uploads der Kinder

Eltern haften für illegale Musik-Uploads ihrer Kinder. Das hat das Münchner Oberlandesgericht heute in einem Grundsatzurteil entschieden. In dem Prozess ging es um elf Songs der Sängerin Rihanna.

Wie das Oberlandesgericht München urteilt, können Eltern für den illegalen Musik-Upload ihrer Kinder haften. Im vorliegenden Fall hatte eines der drei volljährigen Kinder ein Rihanna-Album in einer Internet-Tauschbörse hochgeladen. Die Eltern wollten den Namen des Kindes nicht preisgeben, obwohl sie diesen angeblich wussten. Sie wurden daher vom Landesgericht selbst zu einer Zahlung von 3544,40 Euro verdonnert.

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Das Urteil hat weitreichende Folgen für andere Fälle: Wollen die Eltern den Namen des Täters nicht verraten, obwohl sie diesen wissen müssten, so müssen sie selbst haften.

Hätten die Eltern den Namen benannt, wären sie möglicherweise ohne Strafzahlung davongekommen: Dann nämlich hätte Universal Music, die die Rechte der Songs besitzen, den Beweis liefern müssen, dass der Upload gegen das Urheberrecht verstieß und somit illegal erfolgte.

Eine Revision am Bundesgerichtshof ist nun möglich:

Das Oberlandesgericht hat, soweit es die Berufung der Beklagten zurückgewiesen hat, die Revision gegen seine Entscheidung zum Bundesgerichtshof zugelassen. Dies deshalb, da die Rechtsfrage, durch welche Angaben ein Anschlussinhaber seiner sekundären Darlegungslast nachkommen kann, über den Streitfall hinaus für eine Vielzahl von Filesharing-Fällen Bedeutung hat.

Bild: Shutterstock / INTUIT PHOTOGRAPHY

18 Gedanken zu „Urteil: Eltern haften für illegale Uploads der Kinder“

  1. Ich finde es gut, dass die Eltern ihr Kind beschützt haben, auch wenn er nicht gerade die klügste Entscheidung getroffen hat. Elf Songs und 3500€ Strafe? So viel zur Verhältnismäßigkeit von Strafen… Naja Hauptsache andere können umherziehen und Frauen vergewaltigen, ohne das groß was passiert…
  2. Zum einen müssen Verwandte andere Verwandte vor Gericht nicht belasten, sie haben ein Zeugnisverweigerungsrecht. Die Revision vor dem BGH dürfte ziemlich aussichtsreich sein. Andererseits…traurig dass man für Urheberrechtsverletzungen so viel Geld hinlegen muss aber für andere Dinge die weitaus schlimmer sind man ein paar hundert Euro bezahlen muss und gut ist…
  3. Ich bin immer wieder entsetzt über die unendliche Macht der Popstars-Lobby. Irgendwann wird die Todesstrafe wieder eingeführt, aber nur um das Stafmaß für illegale Downloads noch weiter erhöhen zu können.
  4. Es war volljährig!!! Völlig bescheuert von den Eltern. Auf zum nächsten krummen Ding, meine ‚Alten‘ stehen ja dafür Gerade *kopfschüttel*
  5. Die Familie hat erweitertes Aussageverweigerungsrecht und das sollte durch so ein leichtfertiges Urteil nicht gebrochen werden denn wo kommen wir hin wenn Kinder ihre Eltern und Eltern ihre Kinder vor Gericht belasten müssten ? Das sollte seit 1945 niemals wieder möglich sein ! Hier hat ein Richter es sich leicht gemacht und zu kurz gedacht… ?

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