Eltern haften für illegale Musik-Uploads ihrer Kinder. Das hat das Münchner Oberlandesgericht heute in einem Grundsatzurteil entschieden. In dem Prozess ging es um elf Songs der Sängerin Rihanna.
Wie das Oberlandesgericht München urteilt, können Eltern für den illegalen Musik-Upload ihrer Kinder haften. Im vorliegenden Fall hatte eines der drei volljährigen Kinder ein Rihanna-Album in einer Internet-Tauschbörse hochgeladen. Die Eltern wollten den Namen des Kindes nicht preisgeben, obwohl sie diesen angeblich wussten. Sie wurden daher vom Landesgericht selbst zu einer Zahlung von 3544,40 Euro verdonnert.
Das Urteil hat weitreichende Folgen für andere Fälle: Wollen die Eltern den Namen des Täters nicht verraten, obwohl sie diesen wissen müssten, so müssen sie selbst haften.
Hätten die Eltern den Namen benannt, wären sie möglicherweise ohne Strafzahlung davongekommen: Dann nämlich hätte Universal Music, die die Rechte der Songs besitzen, den Beweis liefern müssen, dass der Upload gegen das Urheberrecht verstieß und somit illegal erfolgte.
Eine Revision am Bundesgerichtshof ist nun möglich:
Das Oberlandesgericht hat, soweit es die Berufung der Beklagten zurückgewiesen hat, die Revision gegen seine Entscheidung zum Bundesgerichtshof zugelassen. Dies deshalb, da die Rechtsfrage, durch welche Angaben ein Anschlussinhaber seiner sekundären Darlegungslast nachkommen kann, über den Streitfall hinaus für eine Vielzahl von Filesharing-Fällen Bedeutung hat.
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