App Store von Apple

22. November 2024

Fabian Schwarzenbach

Sternebewertungen im App Store: Apple muss transparenter werden

Ein Gericht hat Apple zu mehr Transparenz in Bezug auf die Sternebewertungen im App Store verurteilt. Konkret geht es um den Hinweis darauf, dass diese Art von Bewertung nicht auf Echtheit überprüft wird. Apple gibt das zwar an, laut Urteil aber nicht prominent genug.

Das hat das Landgericht Berlin unter dem Aktenzeichen 52 O 254/23 entschieden. Demnach reicht es nicht aus, dass Apple in seinen Nutzungsbedingungen darauf hinweist, dass Sternebewertungen im App Store nicht verifiziert werden. Geklagt hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv).

Apple versteckt Hinweis

Firmen sind in der EU gemäß einer Richtlinie dazu verpflichtet, über die Überprüfbarkeit von Bewertungen aufzuklären. Kann ein Unternehmen wie Apple die Echtheit seiner App Store-Bewertungen nicht überprüfen, muss das angegeben werden. Der Hinweis darauf findet sich tief in den Nutzungsbedingungen der Apple Media Services.

Zu versteckt, wie das Landgericht Berlin nun urteilt. Unter Punkt M heißt es:

„Apple überwacht oder prüft nicht, ob du einen Dienst genutzt oder Inhalte konsumiert hast, bevor du einen Kommentar, eine Bewertung oder eine Rezension zu diesem Dienst oder Inhalt abgibst.“

Apple kann gegen das Urteil vorgehen. In der Zwischenzeit muss jedoch sichergestellt werden, dass die fehlende Prüfung der Sternebewertungen für Verbraucher leichter einzusehen ist.

3 Gedanken zu „Sternebewertungen im App Store: Apple muss transparenter werden“

  1. Was muss nun konkret transparenter gemacht werden? Dass Apple generell die Sternebewertungen nicht überprüft, wie es im ersten Absatz steht oder dass Apple den Verfasser der Rezension darauf hinweist, dass seine Rezension nicht verifiziert wird? Das sind doch zwei völlig unterschiedliche Sachverhalte.
    • Die Tatsache, dass Sternebewertungen nicht überprüft werden können, muss deutlicher kommuniziert werden. Ob das während des Bewertungsvorgangs direkt oder irgendwo anders angezeigt werden wird, ist nicht bekannt.

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