Shortnews: Snap Inc – vielen besser bekannt als Snapchat – präsentierte im September 2016 eine Kamera-Sonnenbrille, die auf Knopfdruck 10 Sekunden kurze Clips aus der Perspektive des Trägers aufzeichnet. Die Spectacles besitzen ein Weitwinkelobjektiv mit einem Blickwinkel von 115 Grad. Das soll dem menschlichen Sehen besonders nahe kommen.
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Für 130 Dollar wird die Brille in den USA in verschiedenen Automaten vertrieben. Hierzulande dürfte ein Start allerdings etwas schwieriger sein.
Heise schreibt in seinem Test, dass die Nutzung der Kamera-Brille in unseren Breitengraden illegal sein könnte.
Als Minispion dürfte die Brille zwar nicht gelten, weil nicht dauerhaft aufgezeichnet wird, aber dennoch sieht das Rechtsanwalt Thomas Schwenke vorsichtig:
Die Nutzung der Spectacles im öffentlichen Raum dürfte aufgrund der von ihnen permanent ausgehenden Beobachtungs- und Überwachungswirkung dennoch eine unerlaubte Videoüberwachung nach § 6 BDSG darstellen.
15 Gedanken zu „Snapchat-Brille: Spectacles dürften illegal sein“
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