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Rücklastschriften bei o2 & E-Plus: Kunden sollten Rechnungen prüfen

Das hinter o2 und E-Plus stehende Unternehmen Telefónica muss 12,5 Millionen Euro an den Bundeshaushalt zahlen. Damit soll der Mobilfunker Gewinne ausgleichen, die man zuvor unrechtmäßig durch überhöhte Rechnungen aus Rücklastschriften generiert hatte.

O2 Germany Geb‰ude am Georg Brauchle Ring, M¸nchen

Wenn ein Kunde seinen Mobilfunkvertrag mit Lastschrift zahlt und das Konto mal nicht gedeckt ist, werden für die Rücklastschrift in der Regel Strafzahlungen fällig. Diese belaufen sich aktuell auf etwa 4 Euro. Im Jahr 2012 aber hatte o2 hier bis zu 19 Euro und E-Plus 15 Euro veranschlagt, obwohl das dem geringen und teilweise automatisierten Aufwand nicht gerecht wird.

Das ist zu viel, findet der deutsche Verbraucherschutzverein und hat Telefónica nun zu einem Vergleich gezwungen. Der entstandene Gewinn muss an den Bunde ausgeglichen werden und Kunden können die überhöhten Zahlungen zurückverlangen.

Also: Prüft mal eure Rechnungen aus 2012 und 2013. Sollten hier die Kosten bei einer Rücklastschrift erhöht gewesen sein, so könnt ihr das Geld über ein Formular wieder zurückverlangen. Der Verbraucherschutzverein stellt dazu einige Musterschreiben bereit.

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Philipp Tusch
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14 Kommentare zu dem Artikel "Rücklastschriften bei o2 & E-Plus: Kunden sollten Rechnungen prüfen"

  1. Devil97 17. Februar 2016 um 13:14 Uhr ·
    Geil, Vodafone muss den „Gewinn“ an den Bund zahlen. Vodafone muss Zuviel berechnetes Geld an die Kunden zurückzahlen. Vodafone muss all die Anträge bearbeiten und wie man ja weiß kostet Mitarbeiterzeit in der Regel das meiste Geld. Somit zahlen sie für die Überhöhung quasi 3x zurück. Das nenn ich mal ne Strafe :-)
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    • StefanE 17. Februar 2016 um 13:43 Uhr ·
      Vodafone?? Der ganze Artikel dreht sich um Telefonica, d.h. O2. ;)
      iLike 15
      • Devil97 17. Februar 2016 um 16:43 Uhr ·
        Hab mich verschrieben, natürlich O2, aber sonst ist die Aussage ja genauso richtig
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    • xavier 17. Februar 2016 um 13:44 Uhr ·
      Wie kommst du auf Vodafone????????????????????
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  2. Marc 17. Februar 2016 um 13:37 Uhr ·
    Rücklastschrift wegen ein paar Euro ? Aber immer das neueste iPhone ?
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    • Lothar 17. Februar 2016 um 13:55 Uhr ·
      ???????
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    • TM 17. Februar 2016 um 14:05 Uhr ·
      Nur weil man Geld für ein teures Handy ausgibt, heißt das noch lange nicht, dass man das Geld gern zum Fenster raus schmeißt, oder was willst du uns damit sagen?
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      • KD 19. Februar 2016 um 21:56 Uhr ·
        Damit will er lediglich sagen, dass wer ein 700€-1200€ teures Handy haben will, auch die entsprechenden Mobilfunkrechnungen zahlen können sollte. Und hier muss Strafe gezahlt werden, damit die sozialschmarotzer und Dauerarbeitslosen, die Ihre Kohle lieber für Kippen, Schnaps oder Nullprozentfinanzierungen ausgeben, als ihre Verbindlichkeiten einzuhalten, jetzt auch noch IHRE eigentliche Strafzahlungen zurückerhalten. Und er hat recht!!!!
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  3. Andmann 17. Februar 2016 um 13:49 Uhr ·
    Finde ich absolut gerechtfertigt. Der „Aufwand“ der dem Unternehmen entsteht sind die Rücklastschriftgebühren der zurückgebenden Bank und die Nutzung der Software, die eben auswertet welche Lastschriften zurückgegangen sind. Das sie sich dann auch noch an den Kunden bereichern ist eine Frechheit! Klar müssen die Mehrkosten für O2 gedeckt sein, aber daraus einen Gewinn zu machen geht gar nicht! Es wäre aber einfacher für die Verbraucher, wenn O2 diesen die zu viel vereinnahmten Gebühren direkt überweisen würde – die Daten müssen dort ja vorliegen und müssten nur entsprechend ausgewertet werden. Das würde auch einen manuellen Bearbeitungsaufwand reduzieren. Naja, wateten wir mal ab, was sich daraus ergibt….
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  4. Kanye 17. Februar 2016 um 21:51 Uhr ·
    Was ist wenn man die Rechnungen bzw. Einzelverbindungsnachweisen nicht mehr finden kann ? Kann man die einfordern?
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    • Christian 18. Februar 2016 um 14:40 Uhr ·
      Ja. Kost 15 Euro :-) für den Bund….?
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  5. Christian 18. Februar 2016 um 05:48 Uhr ·
    Warum der Bund? Da werden die Kunden beschissen und der Staat zockt fleißig mit ab? Was ist das nur für eine Welt? Hallo….Das Geld sollte an die Kunden zurück gehen und nicht an den Staat…..
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  6. R. 18. Februar 2016 um 13:48 Uhr ·
    @Christian: Dann musst Du dem Gesetzgeber klarmachen, dass die derzeitige Regelung nicht in Ordnung ist… Außerdem kann der Kunde ja auch zurückfordern…
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  7. Christian 18. Februar 2016 um 14:40 Uhr ·
    @r ich muss gar nix. Ich bezahle immer meine Rechnungen.
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