Seit gestern Informiert das soziale Netzwerk Facebook per Mitteilung an die Nutzer über die neuen Nutzungsbedingungen, die ab dem 1. Januar 2015 in Kraft treten sollen. Den Nutzern wird eine Woche Zeit eingeräumt um die Änderungen kommentieren zu können. Eine ausdrückliche Zustimmung der Nutzer wird jedoch nicht eingeholt. Um AGB-Änderungen jedoch wirksam umsetzen zu können, ist eine ausdrückliche Zustimmung seitens des Vertragspartners jedoch nach deutschem Recht zwingend erforderlich. Rechtsexperten wie etwa Christian Solmecke von der Kölner Medienrechtskanzlei Wilde Beuger Solmecke, stufen die neuen Nutzungsbedingungen von Facebook deutlich als rechtswidrig ein.
“Damit eine AGB-Änderung wirksam ist, müssen entweder die Nutzer explizit zustimmen oder es müsste sich schon jetzt in den Facebook-AGB ein wirksamer Änderungsvorbehalt finden. Eine explizite Zustimmung würde nur dann vorliegen, wenn der Nutzer über eine sogenannte Opt-in-Funktion aufgefordert werden würde, den neuen AGB zuzustimmen. Ein Änderungsvorbehalt darf, um wirksam zu sein, nicht pauschal formuliert sein, sondern muss genau darlegen, unter welchen Umständen Nutzer mit einer Änderung rechnen müssen.”
Neben der Art und Weise, wie Facebook die Neuerungen durchsetzen möchte, kritisiert der Rechtsexperte auch einzelne Inhalte. Hierbei wird unter anderem die „Freunde in deiner Nähe“ Funktion benannt. Dabei lassen sich die Positionsdaten der Freunde bestimmen um diese aufspüren zu können. Nach der Mitteilung des Standorts werden dann auch noch Statusmitteilungen der Freunde in der Nähe angezeigt oder Speisekarten von Restaurants aus der Umgebung eingeblendet. Mit diesen Informationen möchte Facebook den Newsfeed der Nutzer weitestgehend personalisieren.
“Da es sich hier allerdings um höchstpersönliche Informationen handelt, wäre datenschutzrechtlich auch ein gesondertes Einverständnis der Nutzer vonnöten, welches derzeit jedenfalls nicht eingeholt wird”, kritisiert der Rechtsexperte Solmecke.
Facebook selbst gibt bekannt den Nutzern nach den Änderungen mehr Transparenz einzuräumen. Vor allem der Schutz der Privatsphäre stehe dabei an hoher Stelle. Hierfür sollen Aufklärungsvideos bereit gestellt und Datenschutzbestimmungen gekürzt werden. Unter dem Menü-Punkt „Grundlagen zur Privatsphäre“ haben die Nutzer die Möglichkeit sich darüber zu informieren wie Beiträge geteilt werden können, ohne dass diese unkontrolliert verbreitet werden. Zudem können die Nutzer auch Fragen stellen oder bereits getätigte Antworten nachschlagen. Diese Neuerungen sind zwar begrüßenswert, dennoch bleibt Christian Solmecke zufolge offen, in welcher Form Facebook die Nutzerdaten speichert und diese intern verwendet und weitergegeben werden.
Vertretbare Anlässe für eine AGB-Änderung sieht der Medienrechtsexperte beispielsweise bei Veränderungen der Gesetzeslage, der höchstrichterlichen Rechtsprechung oder der Marktgegebenheiten. Die Facebook-Änderungen zum 1. Januar 2015 fallen jedoch unter keine der drei genannten Voraussetzungen.
“Somit ist die Änderung nach deutschem Recht illegal und nicht wirksam. Ich gehe davon aus, dass Verbraucherschützer nun entsprechend reagieren und den US-Konzern mit Hilfe eines Klageverfahrens vor deutschen Gerichten zur Einsicht zwingen werden.”, so Solmecke abschließend.
[via ITespresso]
20 Gedanken zu „Rechtsexperten schätzen Facebooks AGB-Änderungen ab 1.1.2015 als rechtswidrig ein“
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