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Recht auf Reparatur: EU zurrt Rahmenbedingungen fest

Die Aussage, dass sich ein iPhone oder ein MacBook nicht reparieren lassen, ist technisch nicht ganz korrekt. Bis zum Start des Self Repair Programm konnte man dies nur schwerlich selbst reparieren. Der EU ist das noch nicht ausreichend und man hat für das „Recht auf Reparatur“ die Rahmenbedingung konkretisiert. 

Mehr Transparenz

Mit dem Recht auf Reparatur soll die Lebensdauer der Geräte verlängert und Abfälle vermieden werden. Das fängt dem Willen der EU damit an, dass die Kosten für die Reparatur inklusive der Ersatzteile zukünftig deutlich transparenter abgebildet werden müssen. Interessant in diesem Kontext ist der Umstand, dass für eine erfolgreiche Reparatur der Hersteller darauf anschließend eine einjährige Garantie einräumen muss. Bisher lag die gesetzliche Gewährleistung in dem Fall bei nur drei Monaten.

Mehr Flexibilität bei Ersatzteilen

Hersteller müssen zudem auch deutlich nach Ablauf der Garantie Ersatzteile bereitstellen, doch auch hier geht die EU noch einen Schritt weiter. Diese müssen nicht nur inklusive der Werkzeuge zu einem angemessen Preis bereitgestellt werden, explizit erwähnt man auch, dass in einem 3D-Drucker hergestellte Ersatzteile verwendet werden müssen.

Umsetzung muss bis 2026 erfolgen

Die Liste der Geräte, welche von dem „Recht auf Reparatur“ abgedeckt wird, ist noch nicht final verabschiedet. Auf jeden Fall sind Smartphones, Waschmaschinen und Staubsauger inkludiert. Die Mitgliedsstaaten haben nun 24 Monate Zeit, um die EU-Verordnung in nationales Recht zu überführen.

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Patrick Bergmann
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7 Kommentare zu dem Artikel "Recht auf Reparatur: EU zurrt Rahmenbedingungen fest"

  1. Gast1 9. Februar 2024 um 15:12 Uhr ·
    So treibt die EU die Preise hoch oder glaubt wirklich jemand das die reparierbaren Teile billiger werden. Bei Apple auf keinem Fall. Das Problem wird sein das bei Apple Produkten jede Dumpfbacke dran rumschrauben darf. Ich würde nichts gebrauchtes mehr kaufen.
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  2. Mazel 9. Februar 2024 um 16:52 Uhr ·
    Die „Dumpfbacke“ muss dir aber auch eine einjährige Garantie geben. Nur falls du das überlesen hast.
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    • Gast1 10. Februar 2024 um 00:24 Uhr ·
      Was nutzt das wenn der Laden nach 6 Mon. nicht mehr existiert oder jemand anderem gehört.
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  3. Benno01 10. Februar 2024 um 06:49 Uhr ·
    Beste Entscheidung!!! Sehr gut und richtig so! Wir müssen lernen, mit dem was unsere Erde hergibt, zu haushalten! Auch benötigen wir nicht jedes Jahr neue Geräte, die keinen echten Zugewinn bringen !!! Softwareänderungen ok. Der Jahresrun bei den NEUGERÄTEN muss jetzt gestoppt werden !
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    • Hinsi 10. Februar 2024 um 11:47 Uhr ·
      Ich nutze meine iPhones schon immer 4-5 Jahre und sie sind noch nie kaputt gegangen. Es geht also auch ohne EU-Planwirtschaft, wenn man nur will
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    • freezy 10. Februar 2024 um 13:13 Uhr ·
      Ich weiß nicht ob ich „Jahresrun“ richtig verstehe, aber wenn du damit meinst, dass nicht jedes Jahr eine neue Generation erscheinen muss, sage ich dazu mal nur eins: Die wenigsten kaufen sich jedes Jahr das neueste iPhone. Vielmehr upgraden Leute von einem älteren aufs neueste. Wenn jemand 2022 vom iPhone X auf ein neues iPhone umsteigen wollte, hat sich derjenige aufs 14 (Pro) gefreut. Wollte oder möchte jemand 2023 oder jetzt upgraden, freut dieser sich aufs 15 (Pro).
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      • Lekoy90 11. Februar 2024 um 15:17 Uhr ·
        Bekomme alle 2 Jahre wegen meinem Vertrag ein neues und ich finde vom 13er aufs 15er bis auf die Dynamic Island , der Action Button und ein bisschen die Kamera hat sich nix geändert und lohnt sich eigentlich nicht … bezahle zum Glück das selbe vom Vertrag her und bekomme noch ein bisschen was für mein 13er ansonsten wäre ich niemals gewechselt
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