Wird eine bei der Europäischen Regierung eingereichte Regelung abgelehnt, reicht eine Überarbeitung dieser oftmals schon aus, um abgesegnet zu werden. So auch bei der aktuellen Version des Datenaustauschabkommens namens Privacy Shield. Die neue Version soll die einkassierte Regelung Safe Harbour zum Austausch von Daten zwischen den Vereinigten Staaten und EU-Mitgliedstaaten ersetzen.
Beim EU-US Privacy Shield handelt es sich um ein Abkommen, das sich auf das Datenschutzrecht beruft und im letzten Jahr bis heute zwischen der Europäischen Union und den USA ausgehandelt wurde. Mit dem Abkommen soll der Schutz personenbezogener Daten gewährleistet werden, die von der EU in die Vereinigten Staaten übermittelt werden. Nach einer ersten Version des Privacy Shield und einer damit verbundenen Ablehnung heißt es nun in einer gemeinsamen Erklärung von EU-Vizepräsedent Andrus Ansip und EU-Kommissarin Vera Jourivá, dass die Mitgliedstaaten dem EU-US-Datenschutzschild Ausdruck verliehen haben und der Weg für die förmliche Annahme der Rechtsakte geebnet sei. Der Startschuss für den EU-US-Datenschutzschild könne nun gegeben werden.
So soll mit dem neuen Abkommen ein hohes Schutzniveau gewährleistet werden. Nicht nur für EU-Bürger, sondern auch ganz gezielt für die Rechtssicherheit von Unternehmen. Datenverarbeitende Unternehmen werden nun stärker in die Pflicht genommen, was auch ein grundlegender Unterschied der Privacy Shield Regelung gegenüber dem Safe Harbour darstelle. Auch sichergestellt ist die Einhaltung der Vorschriften und ein Ausschließen der Massenüberwachung von EU-Bürgern. Die neue Regelung entspräche nun den Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs, so Ansip und Jourová.
Bei Betrachten der Artikel 29 Datenschutzgruppe soll jedoch auch Privacy Shield keine langfristige Lösung sein und auf Dauer keine ausreichende Rechtssicherheit schaffen können. Die Datenschutzgruppe will sich hierzu erst im Jahr 2018 äußern, um eine abschließende Aussage zu treffen, wenn auch die neuen EU-Datenschutzgesetze verabschiedet wurden. So sind bis dahin höhere Anforderungen geplant, der die Privacy Shield Regelung gerecht werden muss. Die Diskussion rund um die EU-US-Datensicherheit ist demnach noch lange nicht vorbei und unterliegt einem regen Wechsel von Gefühlen, die sich auch in der Ungewissheit mehrere Cloud-Anbieter widerspiegelt. So setzen viele dieser Anbieter aktuell auf regionale Rechenzentren, um nicht nur den eigenen Kunden Sicherheit zu gewährleisten, sondern auch um ihrer eigenen Sicherheitspolitik Ausdruck zu verleihen und sich auf der legalen Seite der Datenspeicherung zu wissen. Darunter zählen Anbieter wie Microsoft, SugarCRM und Salesforce – unterstützt durch die regionalen T-Systems.
Begrüßung der Einigung von Wirtschaftsverbänden
Auch die Geschäftsleiterin Susanne Dehmel von Bitkom, dem Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien, äußerte sich zu Privacy Shield. Durchweg positiv gestimmt begrüßt sie die neue Einigung mit den Worten, dass der Weg für einen rechtssicheren Datenaustausch mit den USA nun frei sei. Sie begleitet ihre Stellungnahme mit der stark exportorientierten deutschen Wirtschaft und bezeichnet die USA als einen der wichtigsten Handelspartner. Der Verband der Internetwirtschaft eco e.V. drückt sein Interesse am Privacy Shield ähnlich aus wie Susanne Dehmel. So sei nun wieder eine verlässliche Grundlage geschaffen, die in den vergangenen Monaten gefehlt habe.
6 Gedanken zu „Privacy Shield: Datenaustauschabkommen wird genehmigt“
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