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4. Dezember 2025

Patrick Bergmann

Prime Video: Verbraucherzentrale weitet Klage gegen den Videostreamingdienst aus

Vor fast zwei Jahren führte Amazon Werbung bei Prime Video ein, ohne jedoch einen günstigeren Tarif anzubieten. Wer auf dieser verzichten will, soll stattdessen die Werbefrei-Option für monatlich 2,99 Euro buchen. Genau diese Konstellation rief die Verbraucherschutzzentrale auf den Plan, was in einer Klage mündete. Diese wird nun ausgeweitet, wir haben die Details. 

Klage wird erweitert

Die Verbraucherzentrale Sachsen erweitert die laufende Sammelklage gegen Amazon um eine Gewinnabschöpfungsklage. Damit soll geprüft werden, ob Amazon durch die Umstellung von Prime Video im Februar 2024 unrechtmäßige Zusatzgewinne erzielt hat. Der mögliche Abschöpfungsbetrag wird auf mehrere Milliarden Euro geschätzt und bezieht sich auf einen Zeitraum von drei Jahren. Im Erfolgsfall sollen zunächst betroffene Kundinnen und Kunden entschädigt werden, ein möglicher Überschuss würde an den Bund fließen.

Ergebnis wohl nicht vor 2027

Aufgrund neuer gesetzlicher Regelungen seit Herbst 2023 gilt eine langwierige juristische Auseinandersetzung als wahrscheinlich. Die Verbraucherzentrale arbeitet deshalb für das Verfahren mit einer internationalen Kanzlei sowie einem Prozessfinanzierer zusammen. Anspruchsberechtigt sind alle Prime-Abonnenten vor dem Stichtag im Februar 2024 – unabhängig von einer Buchung des werbefreien Zusatzpakets. Die Teilnahme an der Sammelklage ist weiterhin möglich. Sollte Prime Video das Verfahren verlieren, dürfte dies für eine enorme Disruption im Streamingmarkt sorgen.

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