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#Polizeikontrolle: So schlecht funktioniert die Strafverfolgung von Hasskommentaren im Netz

Straftaten passieren nicht nur auf der Straße, sondern auch im Netz. Auch hier steht die Polizei in der Verantwortung, diese strafrechtlich zu verfolgen. Doch genau dabei scheint es oftmals an einer effizienten Umsetzung zu mangeln. Aus diesem Grund hat das ZDF Magazin Royale zuletzt ein Experiment gestartet, um herauszufinden, wie gut die Polizeibehörden in den verschiedenen Bundesländern auf Strafanzeigen wegen Hassposts im Internet reagieren. Doch dieses nahm eine unerwartete Wende.

Im Zuge des Experiments hat das ZDF am gleichen Tag zur gleichen Uhrzeit jeweils eine Reporterin oder einen Reporter pro Bundesland in eine der dortigen Polizeiwachen geschickt. Diese sollten insgesamt wegen sieben vorausgewählten Hasskommentaren aus dem Netz Anzeige erstatten, die tatsächlich so gepostet wurden.

Experiment verlief je nach Bundesland unterschiedlich gut

Bei allen Hasskommentaren handelte es sich um solche, die tatsächlich gegen Paragraphen aus dem Strafgesetzbuch verstoßen. Dennoch versetzten diese die Polizei nicht allerorts in Alarmbereitschaft.

In Hessen waren die Reporterinnen und Reporter beispielsweise mit dem Versuch, die Hassposts bei der Polizei zu melden, erfolgreich. Dort wurde die Anzeige registriert und direkt an den Staatsschutz weitergeleitet.

In anderen Bundesländern traten jedoch beim Erstatten der Strafanzeige bereits Komplikationen auf. So zum Beispiel in Sachsen-Anhalt, wo die Reporterin abgewiesen wurde mit dem Verweis darauf, dass die Polizei hierfür nicht zuständig sei, da Hasspostings „hundertfach“ auftreten würden. Stattdessen solle sie sich an den Verbraucherschutz oder den Betreiber des Sozialen Netzwerks werden.

Tatsächlich ist es aber Aufgabe der Polizei, solche Posts strafrechtlich zu verfolgen. Denn selbst wenn ein Hasskommentar auf der entsprechenden Webseite gemeldet wird, bedeutet dies noch lange nicht, dass auch gegen die Urheberin oder den Urheber Anzeige erstattet wird.

Eine ähnliche Erfahrung musste der ZDF-Korrespondent machen, der versuchte, die Hassposts in Bayern zu melden. Dort hieß es seitens der Polizei nur: „Mei, ist halt das Internet.“ Erneut wurde auf die Verantwortung des Webseitenbetreibers verwiesen, sich um solche Beiträge zu kümmern. In insgesamt drei Bundesländern war es den Korrespondentinnen und Korrespondenten nicht möglich, ihre Anzeigen aufzugeben.

https://twitter.com/LeonidLezner/status/1530302096553168899

Ermittlungen nahmen viel Zeit in Anspruch

Nachdem die Reporterinnen und Reporter mit mehr oder weniger Erfolg ihre Anzeigen erstatten konnten, warteten diese zunächst einige Zeit, damit die Polizei ihre Ermittlungen aufnehmen konnte. Insgesamt stellten sich diese als sehr langwierig heraus, wobei es der Polizei in den meisten Fällen nicht gelang, den Täter oder die Täterin zu ermitteln. Einzig der Polizei in Baden-Württemberg war es bei einem der Fälle möglich, den Täter ausfindig zu machen und zur Rechenschaft zu ziehen. Währenddessen liefen in den meisten anderen Bundesländern die Ermittlungen noch.

Dennoch wäre es in mindestens einem weiteren Fall durchaus einfach für die Polizei gewesen, den Täter zu überführen. Dieser war nämlich mit Klarnamen auf Facebook unterwegs und es befanden sich zudem Bilder von ihm auf seinem Profil, die öffentlich zugänglich waren. Hier gelang es allerdings nur den Behörden in sieben Bundesländern, die Identität des Täters in Erfahrung zu bringen.

https://twitter.com/AhaMuMuMuMu/status/1530328545272242178

Experiment führte zu Ermittlungen gegen Polizei selbst

Als sich schließlich das ZDF Magazin Royale als solches zu erkennen gab, kam es infolge des Experiments in einigen Fällen zu Ermittlungen gegen Polizistinnen und Polizisten. So zum Beispiel in Bremen, wo die Polizei die Ermittlungen gegen die Hasskommentare nicht unmittelbar nach Erstatten der Anzeige aufnahm. Nun wird gegen den dortigen Beamten aufgrund des Vorwurfs einer möglichen Strafvereitelung ermittelt, wodurch dieser auch einem Disziplinarverfahren ausgesetzt ist.

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Ann-Kristin Stelter
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3 Kommentare zu dem Artikel "#Polizeikontrolle: So schlecht funktioniert die Strafverfolgung von Hasskommentaren im Netz"

  1. guest1234 31. Mai 2022 um 17:14 Uhr ·
    Das zeigt vor allem auch wie schlecht die Polizei zwischen den Bundesländern vernetzt sind denn wenn in drei-vier Bundesländern gegen ein und dieselbe Person ermittelt wird sollte eigentlich in irgendeinem System sozusagen eine Warnung rausgehen dass es da bereits einen Fall gibt – allein schon damit sich nicht 10 Beamte dieselbe Arbeit machen. Aber das wäre ja fortschrittlich und würde die Faxgeräte überfordern ;-)
    iLike 15
  2. Axel 31. Mai 2022 um 19:48 Uhr ·
    Du schreibst hier so einen Unsinn.
    iLike 2
    • Tom 31. Mai 2022 um 19:55 Uhr ·
      Wieso Unsinn? Guest hat doch Recht!
      iLike 8

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