Seit dem 01.01.2022 müssen Online-Händler, die Waren mit digitalen Elementen verkaufen, Software-Aktualisierungen bereitstellen und ausreichend darüber informieren. Dabei handelt es sich um funktions- und sicherheitserhaltende Updates. In einer nicht repräsentativen Stichprobe fallen sieben von zehn Händlern durch.
Das teilte die Verbraucherzentrale Niedersachsen mit. Bei dem Test wurden zehn Online-Händler wie Amazon untersucht. In nur drei Fällen – bei amazon.de, expert.de und notebooksbilliger.de – wurde vorab korrekt zu Gewährleistungsrechten für Waren mit digitalen Elementen informiert. Lediglich bei expert.de wurden alle relevanten Informationen gebündelt und einfach einzusehen zur Verfügung gestellt.
Sieben Anbieter liefern keine Vorabinformationen
Enttäuschend ist dagegen das Ergebnis für die anderen sieben Online-Händler. Alternate, Cyberport, Euronics, Galaxus, Lidl, MediaMarkt und Otto stellen vorab keine Informationen zur Verfügung. Laut Gesetz muss vor dem Kauf darüber informiert werden, „in welchem Umfang nach dem Kauf Software-Aktualisierungen bei Waren mit digitalen Elementen“ stattfinden, so die Verbraucherzentrale Niedersachsen. Bei den sieben genannten Händlern findet das weder auf der Website, noch während des Bestellvorgangs statt.
Bei nicht Einhaltung der Vorgabe könnten Verbraucher auf einen Sachmangel bestehen. Auch wenn die Bereitstellung von sicherheitsrelevanten Updates von den Händlern an die Hersteller – etwa Apple beim iPhone – „delegiert werden könne“, besteht eine Informationspflicht durch die Online-Händler.
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