Erinnert sich noch jemand an die Zeiten, als ein neuer Mobilfunkvertrag standardmäßig nur 12 Monate lief? Inzwischen sind Laufzeitverträge meist mit einer Mindestvertragslaufzeit von zwei Jahren ausgestattet. Das soll sich aber bald schon ändern und wenn es nach dem Willen der Verbraucherschützer geht, sogar drastisch. Auch in anderer Hinsicht sollen die Verbraucher gestärkt werden, aus dem Lager des Handels kommen Proteste gegen die geplanten Änderungen.
Der typische Mobilfunkvertrag bei den großen Anbietern kommt seit Jahren schon mit einer initialen Laufzeit von zwei Jahren, dies ist etwa bei bezuschussten Endgeräten meist der Fall. Daneben gibt es natürlich die zahlreichen teils attraktiven monatlich kündbaren Angebote, doch den langen Laufzeiten soll es ohnehin bald an den Kragen gehen. Eine Verkürzung der Mindestlaufzeit ist bereits in das neue „Gesetz für faire Verbraucherverträge“ eingeflossen. In dieses Gesetzesvorlagen mit dem gefälligen Namen wurde eine neudefinierte Formulierung für bestimmte Vertragsarten aus Kommunikation oder Energieversorgung eingebracht. Die initiale Laufzeit bei Abschluss soll statt zwei künftig nur noch ein Jahr betragen.
Die deutschen Verbraucherzentralen sind jedoch mit dieser Regelung noch nicht zufrieden. Auch ein Jahr sei noch zu viel, sie verlangen eine Mindestlaufzeit von sechs Monaten bei Vertragsabschluss, das schreibt der Verbraucherzentralebundesverband in einer entsprechenden Stellungnahme.
Rechte des Kunden sollen weiter gestärkt werden
Zudem fordern die Verbraucherschützer für möglichst alle Verträge die sogenannte Bestätigungslösung. Dabei muss neben dem Verkäufer oder Anbieter auch der Kunde schriftlich die Schließung eines Vertrags bestätigen. Das macht zwar den Vertragsabschluss für den Kunden zunächst etwas weniger komfortabel, stärkt aber seine Position, falls er vom Vertrag zurücktreten möchte. In diesem Fall muss er nicht von einem oft umständlichen Widerruf Gebrauch machen, sondern kann schlicht darauf verzichten, den Vertragsabschluss zu bestätigen. Der Vertrag bleibt bis zur ausdrücklichen Bestätigung des Kunden schwebend unwirksam.
Erwartungsgemäß regt sich bereits Widerstand der Unternehmen gegen diese Forderungen sowie die bereits fest vorgesehenen Änderungen. Sie sprechen von einer unzumutbaren Behinderung im Geschäftsverkehr. Der Referentenentwurf kann noch bis Ende des Monats von Fachverbänden kommentiert werden, anschließend beginnt das Gesetzgebungsverfahren.
21 Gedanken zu „Mobilfunkverträge: Verbraucherschützer fordern Kündigung nach sechs Monaten“
Die Kommentare sind geschlossen.