Apple behält sich das Recht vor, die Nutzungsbedingungen von iCloud zu ändern, auch ohne den Benutzer zu informieren. Dies steht im Konflikt mit norwegischen und europäischen Gesetzgebungen.
Die norwegische Verbraucherschutzorganisation Forbrukerrådet hat deswegen Protest gegen die iCloud-AGB erhoben. Es sieht die Rechte des Nutzers verletzt. Und tatsächlich: Im Gegensatz zu vielen anderen Cloud-Services kommuniziert iCloud keine Änderungen in den Bedingungen, wie eine Nachprüfung zeigt. Zitat:
Apple behält sich das Recht vor, diese Vereinbarung jederzeit zu ändern und Ihre Nutzung des Dienstes neuen oder weiteren Vertragsbedingungen zu unterstellen. Wenn Sie damit nicht einverstanden sind, dürfen Sie den Dienst nicht länger nutzen und müssen sich mit dem iCloud Kundendienst in Verbindung setzen, um Ihre Inhalte abzurufen.
Die Verbraucher müssten sich also auf Apple verlassen – das darf nicht sein, meint die Organisation: „Die Information der Nutzer bei Änderung der Geschäftsbedingungen ist eine Mindestanforderung“, beschwert sich Finn Myrstad stellvertretend. Wie Apple das gestaltet, sei es schlichtweg inakzeptabel. Sollte sich die Klage durchsetzen, muss sich Apple vorerst national, später womöglich aber auch international rechtfertigen. Wie das aussieht, ist noch unklar.
Die Stiftung Warentest hat passend dazu die drei Kriterien an beliebte Cloud-Dienste angelegt, die sich jeder Nutzer vor Bestätigung des Vertrags durch den Kopf gehen lassen sollte. iCloud schnitt dabei nicht sehr gut ab: Kann ein Konto nicht ohne Grund gelöscht werden? Können die Bedingungen nur auf Nachfrage geändert werden? Entsprechen die Bedingungen den Gesetzen der EU?
[via Euractiv]
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