Apple hat in den USA bewusst eine sehr heikle Debatte angestoßen. Wie viel Datenschutz darf sein, wenn gleichzeitig ein Anspruch auf Sicherheit der Bevölkerung besteht? Warum darf die Wohnung eines mutmaßlichen Attentäters durchsucht werden, das Handy aber nicht ohne Weiteres? Wie sehr kann Datenschutz und Terrorbekämpfung miteinander vereinbart werden? Das haben wir drei deutsche Vertreter gefragt. Das Bundesministerium des Innern, ein renommierter Terrorexperte und das Datenschutzzentrum Schleswig Holstein haben uns ihre Meinung zu der Debatte in den USA kundgetan.
Mit einer sehr allgemeinen Antwort reagierte das Bundesministerium des Innern auf unsere Anfrage. Eine Sprecherin verweist in dem Statement auf einen Entschluss vom 2. Juni 1999. Die "Eckpunkte der deutschen Kryptopolitik“ schützten deutsche Bürger und die Wirtschaft durch verschiedene Verschlüsselungstechniken. Das BMI will Deutschland nach eigener Aussage zum "Verschlüsselungsstandort Nr. 1" machen.
Weiter heißt es:
Hinsichtlich Ihrer datenschutzrechtlicher Fragestellungen möchte ich darauf aufmerksam machen, dass die Anstrengungen der deutschen Sicherheitsbehörden bei der Verhütung, Ermittlung und Verfolgung terrorismusbezogener Straftaten und die Achtung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung nicht als unversöhnliche Gegensätze betrachtet werden dürfen. Sie sind vielmehr stets in ein angemessenes Verhältnis zu bringen. Um diesen Anspruch umzusetzen, hat der Gesetzgeber den deutschen Sicherheitsbehörden strenge Vorgaben gemacht und bestimmte Befugnisse erteilt, wann und zu welchen Zwecken diese personenbezogene Daten erheben oder verarbeiten dürfen.
Ähnlich sieht das das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schlewig Holstein. Marit Hansen dazu:
Ein Zugriff auf Daten Verdächtiger im Einzelfall ist damit aber keineswegs ausgeschlossen. Dass dies erhöhte personelle Ressourcen bedeutet und juristische Hürden zu überwinden sind […], ist aus meiner Sicht kein Fehler, sondern ein Feature: Das ist der Rechtsstaat, der nicht die Bevölkerung an sich unter Generalverdacht stellt.
Terrorexperte: Handy-Hersteller muss Daten auswerten.
Einen ganz interessanten Ansatz hat der Terrorismusexperte und Oberst a.D Jörg Trauboth. Er sieht den Ball bei der Diskussion zu Datenschutz und Terrorbekämpfung klar bei den Handy-Herstellern:
Generell muss der Schutz der Privatsphäre Vorrang haben. Wenn allerdings der konkrete Verdacht besteht, dass ein Nutzer einen terroristischen Background haben könnte oder wie im vorliegenden Fall hat, und dass mit dem Auswerten der Daten möglicherweise ein (weiterer) Schaden abgewendet werden kann, dann muss die Sicherheitsbehörde selbstverständlich die Information bekommen. Aber nicht, indem den Geheimdiensten die Freischaltung ermöglicht wird, sondern indem der Hersteller das Handy selbst auswertet und die Daten als absoluten Ausnahmefall den Behörden zur Verfügung stellt. Niemals darf ein Geheimdienst den Generalschlüssel zum Knacken von Handies erhalten.
Das ist auf jeden Fall ein Gedanke, den man in die aktuelle Diskussion mit aufnehmen sollte.
Statements auf unserer Facebook-Seite.
Wir haben für euch die kompletten Statements aller drei Experten auf unserer Facebook-Seite zum Nachlesen veröffentlicht.
Bild 1: Shutterstock
29 Gedanken zu „Hintertür-Streit: Das sagen das Bundesministerium, ein Terrorexperte und Datenschützer“
Die Kommentare sind geschlossen.