Seit Jahren streiten YouTube und die GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) über die an die Organisation gezahlten Nutzungsgebühren für Musikvideos. Mindestens 0,375 Cent fordert die Gesellschaft pro Wiedergabe – für Google ist das zu teuer. So müssen sich deutsche YouTube-Nutzer weiterhin mit starken Einschränkung im Musikangebot des Videoportals zufrieden geben. Etliche Clips bleiben mit dem Hinweis auf die fehlenden GEMA-Rechte gesperrt.
Unabhängig von diesem Streit über die Gebühren, hat sich die GEMA jetzt in einem Nebenprozess in zweiter Instanz durchgesetzt. Schon im Februar entschied das OLG München, dass die GEMA durch den Text auf den Sperrtafeln "Dieses Video ist in Deutschland nicht verfügbar, weil es möglicherweise Musik enthält, für die die erforderlichen Musikrechte von der GEMA nicht eingeräumt wurden" diskreditiert wird (Apfelpage berichtete). Dies hat das Gericht nun in zweiter Instanz bestätigt. Der Text erwecke bei den Nutzern den Anschein, dass die GEMA für die Sperrung verantwortlich sei obwohl YouTube die Sperrungen selbst vornehme.
Google hat den Satz inzwischen ändern lassen: "Dieses Video ist in Deutschland leider nicht verfügbar, da es Musik enthalten könnte, über deren Verwendung wir uns mit der Gema bisher nicht einigen konnten.".
Unabhängig davon läuft der Streit über die Nutzungsrechte weiter. YouTube möchte im Gegensatz zur GEMA nicht pro Wiedergabe des Videos zahlen, sondern lieber einen pauschalen Betrag an die Gesellschaft. Seit 2009 läuft der Prozess der Kontrahenten – eine Einigung ist indes nicht in Sicht.
Hintergrund des Rechtsstreits ist die Forderung der GEMA, Musikurheber für die Nutzung ihres urheberrechtlich geschützten Repertoires angemessen zu entlohnen. Die Google-Tochter YouTube zahlt jedoch keine Lizenzvergütung für die Musiknutzung auf ihrer Online-Videoplattform, obwohl sie mit der Musik enorme Werbeerlöse erwirtschaftet. Mit mehr als eine Milliarde Nutzer ist YouTube ein großer Player im Musikgeschäft.
30 Gedanken zu „GEMA gegen YouTube: Sperrtafeln sind rechtswidrig“
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