Zeitungskiosk

6. März 2015

Philipp Gombert

EU-Kommission: eBooks sind keine Bücher, sondern Dienstleistungen

eBooks sind keine Bücher, sondern Dienstleistung und müssen daher mit dem regulären Mehrwertsteuersatz versehen werden.

kindleebook

Grund für den Beschluss des EU-Gerichts waren Senkungen der Steuern auf eBooks in Frankreich und Luxemburg (via 9to5mac). Diese entsprachen im Folgenden denen normaler Bücher. Eine Entscheidung, die sogleich von der EU-Kommission unter die Lupe genommen wurde – beide Länder mussten eine Stellungnahme abgeben. Allerdings konnte man die Kommission nicht überzeugen, sodass eine Klage gegen Frankreich und Luxemburg eingereicht wurde. Mittlerweile steht das Urteil fest: Beide Länder verstoßen gegen das EU-Recht, sodass die normalen Steuersätze wieder angewandt werden müssen.

Im gleichen Atemzug ist ein Blick auf die aktuellen eBook-Zahlen recht interessant. Dabei wird deutlich, dass insbesondere hierzulande weiterhin überwiegend auf echte Bücher gesetzt wird und die vor einigen Jahren prophezeite Revolution somit vorerst ausbleibt. So berichtet der Börsenverein des Deutschen Buchhandels von stagnierenden Verkaufszahlen. Der Marktanteil von eBooks liegt derzeit bei lediglich 4,3 Prozent. Im Vorjahr stiegen die Umsätze der elektronischen Bücher um nur 7,6 Prozent.

[(Bild-)Quelle: Gizmodo, DiePresse]

10 Gedanken zu „EU-Kommission: eBooks sind keine Bücher, sondern Dienstleistungen“

  1. Niedrigere Steuern? Wo kommen wir da auch hin!? Die Sektsteuer, 1902 eingeführt zur Finanzierung der kaiserlichen Kriegsmarine, wird bis heute erhoben. Zwei Weltkriege, Hyperinflation und Währungsreform haben ihr nicht das Geringste anhaben können. Soviel dann auch zur Abschaffung des Soli…
  2. Die EU braucht kein Mensch. Statt die eigenen Bewohner zu drangsalieren, sollten die sich mal um die Lösung echter Probleme kümmern. Und immer schön den Volkeswillen und dessen tatsächlichen Bedarf im Auge behalten.
  3. Wenn eBooks keine Bücher sind, sind gekaufte mp3s auch keine Musik. Was ist DAS denn schon wieder für ne Logik?! Wann raffen die mal, dass es nicht um die Verpackung sondern um den Inhalt geht….
    • Voll ins Schwarze @ MarcQ. Mir fällt dazu spontan ein, wenn ich einen ‚P18‘ Film streame/download, ist das dann auch ne ‚Dienstleistung‘? ;)
  4. Interessant wäre erstmal ein Link zu der Entscheidung des Gerichts (nicht der Kommission), denn nur das zählt. Ich habe mal versucht, mich von Quelle zu Quelle zu klicken, die Entscheidung habe ich bis jetzt aber nicht gefunden. Erst wenn man diese gelesen hat, kann man sich mit der Argumentation des Gerichts auseinandersetzen.
    • Habe das Urteil jetzt gefunden, wen es interessiert: http://tinyurl.com/qxttqv9 Nach dieser juristischen Wortklauberei-Auslegung kommt nur noch in Betracht, dass der EU-Gesetzgeber eben eindeutig eine andere Regelung trifft, sofern dies gewünscht ist. Dann sieht man ja, wie die Mitgliedsstaaten dazu stehen.
    • Oha zählen Hörbücher jetzt als Musik, Bücher oder Dienstleistung? Hört sich nach einer weiteren Diskussion an :D

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