Wie bereits angekündigt, hat die EU-Kommission nun die Kartellvorwürfe gegen Google und dem Dach-Konzern Alphabet offiziell mitgeteilt. Die Vorwürfe richten sich unter anderem gegen die Google Suche. Dem Unternehmen wird vorgeworfen, dass es „seine marktbeherrschende Stellung unter Verstoß gegen die EU-Kartellvorschriften missbräuchlich ausnutze“.
Der EU-Kommission zufolge müssen sich die Hersteller von Android-Geräten aber auch Mobilfunkanbieter an zu viele Beschränkungen seitens Google halten. Das erschwere zuletzt auch den Partnern aber auch Wettbewerbern eigene Konkurrenten zu etablieren.
So dürfen die Hersteller von Android-Smartphones lediglich Googles PlayStore von Anfang an aufspielen, wenn auch die restlichen Google-Apps, wie YouTube, Google Maps, GMail, Play und Co. von Werk an installiert werden. Im Umkehrschluss bedeutet das, dass Anbieter beispielsweise konkurrierender Mail-Clients es deutlich schwerer haben sich überhaupt erstmal einigermaßen etablieren zu können.
Die Kommission vertritt die Position, „dass Google auf den Märkten für allgemeine Internet-Suchdienste, für lizenzpflichtige Betriebssysteme für intelligente Mobilgeräte sowie für Android-App-Stores eine beherrschende Stellung einnimmt.“
Alleine Marktmacht
Die Vorinstallations-Geschichte gilt übrigens auch für den Chrome-Browser und Google als Standardsuchmaschine. Weder Hersteller noch Kunden haben in der Praxis also wirklich eine Wahl, sich zu „endgooglefizieren“. Ein weiterer Aspekt ist zudem, dass sich die Vielzahl der Nutzer auch keine anderen Apps mehr installiert, da ja schon alles Wichtige vorhanden sei. Dem ist ebenfalls zuzustimmen, allerdings ist das auch recht bequem. Wenn die vorinstallierten Apps gut sind und das machen, was sie sollen, warum dann Anwendungen aus dem Konkurrenz-Kreis laden, die vielleicht sogar schlechter sind? Das Positive dabei ist, dass Google seine Apps eben fit halten muss und das gute Funktionieren über ein „Bleiben“ entscheidet.
„Der Kommission liegen Beweise dafür vor, dass Smartphone-Hersteller zumindest einige vorinstallierte Anwendungen gerne von anderen Unternehmen als Google beziehen würden“, heißt es weiter. Die Hinderung der Hersteller und auch der App-Entwickler, wirke sich der Kommission zufolge auch negativ auf die Kunden aus, auch wenn diese es nicht unmittelbar spüren. Wer Google ungern seine Daten anvertrauen möchte, der hat bei einem Android-Smartphone recht schlechte Karten. Auch habe die EU „Beweise dafür gefunden, dass das Verhalten von Google Hersteller am Verkauf von intelligenten Mobilgeräten hinderte, die mit einer konkurrierenden Android-Fork ausgestattet waren, welche das Potenzial hatte, zu einer ernstzunehmenden Alternative für das Google-Betriebssystem Android zu werden.“
Verfahren wird eingeleitet
Mit der offiziellen Mitteilung an Google, wird das Verfahren nun final eingeleitet. Google hat auch bereits auf die Mitteilung reagiert und bestreitet sämtliche Vorwürfe. Android sei schließlich eine offene Plattform, die den Kunden und Partnern jegliche Flexibilität einräume. Um das auch weiter gewährleisten zu können, investiere Google auch viel Geld in das Betriebssystem. Es sei daher dem Konzern zufolge vertretbar, das Geld über die entsprechend vorinstallierten Apps auch wieder reinbekommen zu wollen. Es wird nun eine intensive Kooperation mit der EU angestrebt um die Vorwürfe aus dem Weg zu räumen.
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