Ein Beschluss des Europäischen Rates sieht das Ende des Geoblockings kommerzieller Streamingdienste innerhalb der EU ab 2018 vor. Zur Verhinderung von Missbrauch ist die Feststellung des Wohnsitzes der Abonnenten möglich.
Kommerzielle Streamingdienste sollen ab dem nächsten Jahr EU-weit ohne Einschränkungen genutzt werden können, eine entsprechende Verordnung hat der Europäische Rat nun verabschiedet. Wirksam werden könnte die Neuregelung in Q1 2018. Um Missbrauch zu verhindern, können die Anbieter den Wohnsitz der Abonnenten überprüfen, sofern dies im Einklang mit den europäischen Datenschutzrichtlinien passiert.
Auch nicht kommerzielle Programmanbieter können ihr Angebot für grenzüberschreitende Nutzung öffnen, sofern der Wohnsitz festgestellt wird.
Die Verordnung wird für alle Online-Inhaltedienste gelten, die gegen Zahlung eines Geldbetrags bereitgestellt werden. Frei empfangbare Dienste, etwa jene bestimmter öffentlich-rechtlicher Rundfunkanstalten, werden von der Verordnung profitieren können, sofern sie das Wohnsitzland ihrer Abonnenten überprüfen.
Anders als kommerzielle Dienste sind öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten jedoch nicht zu einer kostenfreien Verbreitung über nationale Grenzen hinaus verpflichtet, was mit den teils noch komplexeren lizenzrechtlichen Rahmenbedingungen der verbreiteten Produktionen zusammenhängen mag.
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