Die Bundesregierung treibt die Digitalisierung zentraler Verwaltungsleistungen weiter voran. Mit einem neu beschlossenen Gesetzentwurf sollen Abläufe vereinfacht, Bearbeitungszeiten verkürzt und der Zugang zu staatlichen Leistungen spürbar erleichtert werden. Im Mittelpunkt stehen dabei zwei Vorhaben: die Ausweitung notarieller Online-Verfahren sowie die Einführung eines vollständig digitalen Führungszeugnisses. Ziel ist es, bislang papierbasierte Prozesse in rechtssichere digitale Dienstleistungen zu überführen.
Notarielle Verfahren künftig per Videokommunikation
Notarielle Beurkundungen und Beglaubigungen sind für zahlreiche wirtschaftliche und rechtliche Vorgänge erforderlich, etwa bei Unternehmensgründungen oder Einträgen in öffentliche Register. Künftig sollen weitere dieser Schritte vollständig per Videokommunikation möglich sein. Identitätsprüfung und rechtliche Beratung erfolgen digital, bleiben jedoch rechtlich verbindlich ausgestaltet.
In vielen Fällen entfällt damit ein zusätzlicher Termin vor Ort. Für Unternehmen und Gründer reduziert sich der organisatorische Aufwand deutlich, da Anfahrten und aufwendige Terminabstimmungen seltener notwendig werden. Gleichzeitig bleibt die Rolle des Notars als unabhängige und kontrollierende Instanz erhalten. Das Gesetz schafft hierfür den rechtlichen Rahmen und erweitert bestehende Online-Angebote, die bislang nur für ausgewählte Verfahren zur Verfügung standen.
Digitales Führungszeugnis ab 2026 geplant
Ein weiterer Schwerpunkt des Gesetzentwurfs ist die Digitalisierung des Führungszeugnisses. In Deutschland werden jährlich mehrere Millionen dieser Dokumente beantragt, bislang überwiegend in Papierform. Das ist mit Wartezeiten, Medienbrüchen und zusätzlichem Verwaltungsaufwand verbunden.
Künftig soll das Führungszeugnis nicht nur digital beantragt, sondern auch elektronisch bereitgestellt werden können. Das Gesetz legt die rechtlichen Voraussetzungen für den digitalen Abruf fest, der Rollout ist für 2026 vorgesehen. Antragstellung, Übermittlung und Weitergabe sollen dadurch deutlich beschleunigt werden. Für Antragsteller entfällt der Postversand, während Arbeitgeber die Unterlagen schneller und in standardisierter digitaler Form erhalten. Mit den geplanten Maßnahmen unternimmt die Bundesregierung einen weiteren Schritt hin zu vollständig digitalen Verwaltungsprozessen – einem Bereich, in dem Deutschland bislang häufig als zu langsam galt.



2 Gedanken zu „Bundesregierung treibt Verwaltungsdigitalisierung voran: Führungszeugnis soll 2026 digitalisiert werden“