Gericht Symbolbild

22. Februar 2019

Roman van Genabith

Apples App Store-Richtlinie verstößt gegen geltende Datenschutz-Gesetzgebung, doch Apple will Urteil anfechten

Apple darf personenbezogene Informationen und sogar Standortdaten von Nutzern zu Werbezwecken nutzen, ohne dem Nutzer ein Widerspruchsrecht zu gewähren. Das steht so in den Richtlinien zum App Store und Apple verstößt damit gegen geltendes Recht. Nicht nur, dass es damit seine eigene Datenschutzpolitik unglaubwürdig macht, es weigert sich auch, das Urteil anzuerkennen.

Apple hat in einem überraschenden Urteil eine Niederlage in Berlin hinnehmen müssen. Der Konzern, der sich so oft als Streiter für den Datenschutz geriert und dessen CEO Tim Cook gar eine Regelung ähnlich der europäischen Datenschutzgrundverordnung auch für die USA fordert, hat offenbar eine Datenschutzrichtlinie, die gegen eben diese verstößt. So sah das Berliner Kammergericht es in seinem Urteil ähnlich wie die früheren Instanzen, dass nämlich Apple sich zu weitreichende Befugnisse zur Verarbeitung personenbezogener Daten einräumt, die im App Store generiert werden. Dies schließt etwa ein, auch Standortdaten von Nutzern zu speichern und für unklare weitere Zwecke zu nutzen.

Schlimmer ist fast noch, dass personenbezogene Daten auch für Werbung und weitere interne Zwecke verwendet werden durften. Zudem hatte der Nutzer den Eindruck vermittelt bekommen, er müsse diese Aktivitäten hinnehmen und werde hierfür nicht um Erlaubnis gefragt. Das Urteil betrifft die Apple Sales International, die bis 2012 für den Betrieb des deutschsprachigen App Stores zuständig war, ist aber nicht auf diese als ausführende Anbieterin der strittigen Dienstleistungen beschränkt.

Urteil noch nicht rechtskräftig

Nun könnte man freilich annehmen, Apples Anwälten und Strategen seien diese Formulierungen, die teils noch aus dem Jahr 2011 stammten, durchgegangen und stünden nicht mehr für die heutige Konzernpolitik. Dazu passt aber nicht, dass dieses Urteil nicht vollstreckt werden kann. Das Gericht hat zwar keine Rechtsmittel zugelassen, folglich stünde eigentlich nichts mehr einer umgehenden Änderung aller strittigen Formulierungen im Wege, doch Apple möchte durch eine Beschwerde verhindern, dass das Urteil rechtskräftig wird.

Dieser Vorgang erscheint im Licht der diversen Beteuerungen, sich für den Datenschutz der Kunden einzusetzen, dann doch etwas fragwürdig.

7 Gedanken zu „Apples App Store-Richtlinie verstößt gegen geltende Datenschutz-Gesetzgebung, doch Apple will Urteil anfechten“

  1. Siehe Apple Watch Richtlinie. Bravo für dieses Urteil. Apple sieht mal wieder dumm aus. Das Management ist suboptimal…..
  2. Auch wenn man groß bleiben muß um nicht (sofort) übernommen zu werden, ohne (anscheinend nur eingebildeten) Apples Datenschutz wird mein nächstes Handy wohl ein 200€ Androide und ich muß mir auch keine Gedanken mehr machen, welchen ungewiss funktionierenden Mac ich mir überteuert kaufen soll. Ob Apple diese (monetäre) Strategie überlebt?

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