Apple hat Pech vor Gericht: Der oberste Gerichtshof der USA hat in einem noch laufenden Berufungsverfahren in einer Streitfrage gegen die Annahme der Berufung entschieden, deren Klärung schon seit Jahren ausstand. Die Folgen sind aber noch nicht klar absehbar.
Apple musste in einem laufenden Verfahren heute eine Niederlage hinnehmen. Der Fall betrifft den Rechtsstreit Apple vs. Epic. Damals hatten US-Gerichte in vielen Punkten auf Apples Seite gestanden, mit einer Ausnahme: Apple sollte nicht das Recht haben, es Entwicklern zu verbieten, einen Link in ihre Apps einzubauen, die auf andere Zahlungsweisen hinweisen, dagegen ging Apple in Berufung, doch erfolglos.
Der oberste Gerichtshof nahm die Berufung laut Medienberichten nicht zur Entscheidung an, damit dürften die Urteil aus früheren Instanzen nun Bestand haben.
Folgen für Nutzer noch nicht klar
Nun ist der Weg für Entwickler und Anbieter frei, in ihren Apps auch auf Zahlungsmethoden abseits des App Stores zu verweisen. Ob dadurch grundlegende Änderungen für Kunden und Anbieter erreicht werden, ist aber noch offen, denn Apple versucht dennoch, Provision von den Dienstanbietern zu verlangen, auch wenn diese ihre Kunden außerhalb von iTunes zur Kasse bitten.
Daher könnte es bei vielen Angeboten auch weiter darauf hinauslaufen, dass sie rund 30% mehr zahlen, wenn sie aus einer App heraus eine Buchung oder einen Kauf tätigen. So ist es etwa bei Abodiensten von Spotify, Meta, YouTube, X und weiteren Angeboten. Es könnte sich allerdings durch die Neuregelung weiter herumsprechen, dass Nutzern unter Umständen günstigere Möglichkeiten offen stehen, ein Abo abzuschließen.
1 Gedanke zu „Apple scheitert vor oberstem US-Gericht: Link zu alternativen Zahlungsmethoden ist zulässig“
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