Telefonica und Vodafone klagen gegen die Vergaberegeln der neuen 5G-Frequenzen. Sie befürchten: Es könnte ziemlich teuer werden.
Kommendes Frühjahr ist es wieder so weit. Dann werden die Frequenzen für die nächste Mobilfunkgeneration versteigert. Eine ähnliche Versteigerung der 3G-Frequenzen hatte vor Jahren traumhafte Milliardenerlöse für die Staatskasse generiert und dem Mobilfunkstandort Deutschland eine historische Ausbaumüdigkeit beschert. Die unterdurchschnittliche Netzabdeckung ist mit auch eine Folgeerscheinung dieses Auktionsverfahrens. Und nun steht neuer Ärger im Raum: 5G soll bis Ende 2022 98% der deutschen Haushalte erreichen, wohl gemerkt, es ist von Haushalten die Rede. Diese auf den ersten Blick hohe Zahl lässt noch immer viel Raum für weiße Flecken. Dennoch, auch die mehrfach nachgebesserten Vergaberegeln wollen den deutschen Netzbetreibern nicht recht schmecken.
Telefonica und Vodafone ziehen vor Gericht
Im Kern treibt die deutschen Netzbetreiber eine Sorge um: Der Ausbau könnte ziemlich teuer werden. Um die eigenen Investitionen möglichst überschaubar zu halten, möchte man nun gerichtlich erreichen, dass die Anforderungen an den Ausbau von 5G gesenkt werden. Neben einer weitgehenden flächendeckenden Verfügbarkeit ist auch das Gespenst des regionalen Roamings ein Alptraum der schlaflosen Nächte bei den Betreibern. Wenn ein Anbieter in einer Region noch nicht präsent ist, sollen dessen Kunden ins Netz eines Konkurrenten gelassen werden. Eine solche Lösung stellte vor Jahrzehnten das nationale Roaming von O2 im Telekom-Netz dar, das den Aufbau eines vierten Mobilfunknetzes überhaupt erst möglich machte.
Seitdem gab es solche Kooperationen aber nicht mehr und die Netzbetreiber sträuben sich mit Händen und Füßen gegen eine Neuauflage. Die Bundesnetzagentur hatte indes ein regionales Roaming in ihren Vergaberegeln nicht vorgeschrieben, sondern lediglich festgelegt, dass im Bedarfsfall darüber verhandelt werden muss.
Nach Telefonica hat nun auch Vodafone Deutschland Klage gegen die Vergaberegeln eingereicht, die Deutsche Telekom konnte sich zuvor den Rechtsweg bereits vorstellen. Wie sich dieser Schritt auf die bevorstehende Frequenzversteigerung und den folgenden Netzausbau auswirkt, muss sich noch zeigen.
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