30. November 2016

Marcel Gust

Slide-to-Unlock: Samsung muss im Patentkrieg zahlen

Eigentlich hatte ein amerikanisches Gericht den Rechtsstreit zwischen Samsung und Apple bereits vor zwei Jahren beigelegt, doch Samsung will den damals getroffenen Kompromiss einfach nicht akzeptieren.

Apple vs Samsung Kungfu

In besagtem Fall ging es um einige Patente von Apple, die Samsung als sogenannte Trivial-Patente abtat und daher nicht für deren Nutzung zahlen wollte. Darunter waren etwa die bekannte Slide-to-Unlock-Geste, die sogenannten Quick Links und einige Autokorrektur-Anwendungen. Apple verlangte insgesamt 2,2 Milliarden US-Dollar, die Konkurrent Samsung allerdings nicht zahlen wollte. Nach zähen Verhandlungen einigte man sich auf einen Kompromiss, der eine Zahlung von immerhin knapp 158 Millionen Dollar für die Verletzung eines Samsung-Patents vorsah. Samsung wurde für die Verletzung von drei Apple-Patenten im Gegenzug zu einer Zahlung von über 120 Millionen Dollar verpflichtet.

Doch die Koreaner halten das Urteil für einen persönlichen Affront und versuchen alles, um die Lizenzgelder und Strafgebühren zu vermeiden. Einen erneuten Antrag, den Fall noch einmal zu überprüfen, wies das Bundesverwaltungsgericht der Vereinigten Staaten nun ab. Damit steht nun fest, dass Samsung zahlen muss.

Obwohl sich die beiden Rivalen öffentlich für ein Ende der Patentstreitigkeiten ausgesprochen hatten, ist ein solches noch immer nicht in Sicht. Erst in diesem Jahr hatte Apple einen Verkaufsstopp einiger älterer Samsung-Modelle erwirkt und anderen Fälle will der Oberste Gerichtshof der USA erst im nächsten Jahr entscheiden.

Bild: Shutterstock, via AppleInsider

23 Gedanken zu „Slide-to-Unlock: Samsung muss im Patentkrieg zahlen“

  1. „158 Millionen Dollar für die Verletzung eines Samsung-Patents vorsah“ verstehe ich das falsch, oder muss apple besagte 158Millionen Dollar an samsung zahlen? „Samsung […] im Gegenzug zu einer Zahlung von über 120 Millionen..“, also muss apple >30 Millionen an Samsung abdrücken? Stehe ich gerade auf dem Schlauch, oder ist der Text missverständlich formuliert?
    • Nein, du verstehst es schon richtig: Beide haben sich gegenseitig Patentverletzungen vorgeworfen und für beide wurden Entsprechende Zahlungen festgesetzt. Unter’m Strich gibt das ein Plus für Samsung, aber das Urteil, in dem sie selbst zur Zahlung verdonnert wurden, wollten sie nicht anerkennen, weil es sich bei Apples Patenten laut Samsung nur um Trivial-Patente handele. Das Gericht hat einer erneuten Prüfung aber nicht stattgegeben.
    • der Text ist Müll…Samsung muss 158 Millionen Dollar zahlen.Jeder klaut heute von jedem aber so dreist wie Samsung es gemacht hat war schon sehr frech und darum ist die Summe berechtigt.
  2. Mann, was ist mit der Seite von Apfelpage los? Seit ein paar Tagen stürzt der Safari ab bzw. startet die Seite neu wegen irgendeinem Zertifikat. Aber nur hier.
  3. Lieber Inu, meiner Meinung nach beweist du sowohl mit der Wahl deines Smartphones als auch deiner Interpunktion, dass dir Details offensichtlich unwichtig sind: Diese machen aber einen gewaltigen Unterschied. Bei dem zweiten Beispiel mag ich dir gerne helfen: „Verarscht hab ich doch nicht!“ würde bedeuten, dass du eine Beschuldigung dementierst wohingegen es sich „Verarscht, hab ich doch nicht!“ lesen müsste, wolltest du ausdrücken, dass deine vorherige Aussage alle auf’s Glatteis führen sollte. Sind zwei gegensätzlich Aussagen. Ein Fehler gleicher Kategorie wäre folgende Aussage: „Wir essen Opa!“ und „Wir essen, Opa!“ -Himmelweiter Unterschied. Nun ja. Kommentare sind wohl zum Schmunzeln da. ? Nimm’s sportlich und keinesfalls persönlich. War eh sicher ein Flüchtigkeitsfehler. ?
  4. Oh man, PDdy, da hast du ein grandioses Eigentor geschossen. @ben . es wird einen schlecht von Deinen Gelaber !!! @Ben: Es wird einem schlecht von deinem Gelaber! Soweit zur Korrektur deines Kommentars. Dass Ben es stört, wenn pubertäre Kommentierer hier zeigen, dass sie nicht schreiben können, kann ich gut nachvollziehen. Er hat es am Schluss seines Kommentars zudem noch sehr freundlich ausgedrückt – wirklich gut, Ben.
  5. @ Inu (Nov 30-12:43): Sollte ich Deiner (Identität) habhaft werden, wird sich die StA um Dich kümmern – das verspreche ich Dir nicht, das garantiere ich Dir.

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