24. August 2016

Robert Tusch

eBay: Bundesgerichtshof schützt vor Scheinangeboten

Shortnews: Zum ersten Mal beschäftigte sich der Bundesgerichtshof heute mit sogenannten Scheinangeboten bei eBay und anderen Auktionsplattformen. Angebote, die der Verkäufer selbst für sein Produkt abgibt oder dafür jemanden beauftragt, zählen nicht. Stattdessen wird derjenige Bieter das Produkt erhalten, der das letzte echte und unbeeinflusste Gebot abgegeben hat.

eBay Presse

In dem behandelten Fall wollte ein Käufer einen VW Golf erwerben und bot dafür zunächst 1,50 Euro. Der Verkäufer fing daraufhin an über einen zweiten Account den Preis in die Höhe zu treiben. Bis zu 17.000 Euro ging der Erstbietende mit.

Der Betrug flog jedoch auf. Nach dem nun erfolgten Urteil zählt das letzte, „echte“ Angebot – und das waren schließlich die 1,50 Euro, da die anderen Gebote stets vom Verkäufer beeinflusst wurden. Da der VW Golf schon woanders verkauft wurde, erhielt der ursprüngliche Käufer nun einen Schadensersatz von 16.000 Euro, urteilte der Bundesgerichtshof.

Die auf Zahlung dieses Betrages nebst Zinsen und vorgerichtlichen Anwaltskosten gerichtete Klage hatte in der ersten Instanz Erfolg. Auf die Berufung des Beklagten hat das Oberlandesgericht das erstinstanzliche Urteil abgeändert und die Klage abgewiesen.

Davon abgesehen ist auch in den eBay-Richtlinien ein Verbot von Eigenangeboten klar festgelegt:

Es ist verboten, auf eigene Angebote zu bieten oder bieten zu lassen (sog. „Shill  Bidding“).

13 Gedanken zu „eBay: Bundesgerichtshof schützt vor Scheinangeboten“

      • Omg …. Gibst du als erstes Gebot etwa 10.000€ aus? Betrug ist Betrug, finde die Entscheidung super! Jetzt überlegen sich bestimmt mehrere ob sie selbst bieten bzw bieten lassen.
      • Das kommt davon, wenn man kein Startgebot oder Mindestgebot angibt. Dann kann eine Mögliche Ersparnos sehr teuer werden
      • Was Hm? Nur weil das Sparbrötchen sich die Gebühren sparen wollte um ein Mindestgebot einzugeben? Absolut richtig so…… Das ist aber auch der Grund warum du kaum noch Schnäppchen machen kannst auf EBay.
    • Ok, das dritte Urteil kam vom BGH Besser wäre vllt. ein Link zum heutigen Urteil. http://www.internetworld.de/e-commerce/ebay/bgh-bejaht-schadenersatz-shill-bidding-1117636.html Da der Verkäufer sein Auto aber schon anderweitig verkauft hatte, verklagte der Bieter ihn auf Schadenersatz von 16.500 Euro, der angenommene Marktwert des Wagens. In der ersten Instanz hatte er damit auch Erfolg, in der zweiten allerdings nicht mehr. Das Oberlandesgericht nahm an, dass es auf das zuletzt vom Bieter abgegebene Gebot ankomme, also ein Verkaufspreis von 17.000 Euro vereinbart wurde. Der übersteigt allerdings den Verkehrswert, was heißt, dass dem Kläger kein Schaden entstanden ist. Dieses Urteil bestätigte der BGH nicht.
  1. Was dort (EBAY) für ein Unfug getrieben wird und wer dort alles betrügt: Pfui! Es wird Zeit bestimmten Leuten einen Riegel vorzuschieben!
  2. Deshalb stell ich bei eBay nur Schrott rein, lieber ein bisschen Geld dafür kriegen als es selbst entsorgen zu müssen, gibt ja immer einen der es noch haben will?
  3. Wer sich beim Bescheissen erwischen lässt = selber schuld. Dann bietet halt die Frau/Freundin/Spezl und gut ist. Wie soll das rauskommen?
  4. Was ist mit den Betrügern die die Auktion kurz vor Schluss mit „scheinheiligem“ Grund abbrechen weil nicht genügend geboten worden ist. Die gehören auch bestraft.

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