Shortnews: In den Geschäftsbedingungen garantiert Vodafone eine Erreichbarkeit von 98,5 Prozent:
Insgesamt beträgt die Verfügbarkeit der durch Vodafone zu erbringenden Leistungen mindestens 98,5 Prozent im Jahresmittel. Eine darüber hinausgehende Verfügbarkeit gehört nicht zur Leistungsverpflichtung von Vodafone.
Im Einzelfall sei ein Entschädigungsanspruch auch abseits dieser Regel möglich, teilt ein Sprecher dem Portal Golem nach dem letzten Netzausfall mit.
Kunden, die einen Schaden durch den Netzausfall erlitten haben, sollten sich daher bei Vodafone melden. Denkbar ist dies beispielsweise für Selbstständige oder wenn ein wichtiger Anruf nicht empfangen werden konnte.
10 Gedanken zu „Nach Netzausfall: Vodafone prüft Anspruch auf Entschädigung“
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