Apple sieht die Menschenrechte des iPhones verletzt, nachdem Gerichte in Kolumbien ein iPhone-Verkaufsverbot in dem Land verhängt hatten. Dies hatten sie getan, nachdem Apple sich fortgesetzt geweigert hatte, unstrittige 5G-Patente von Ericsson zu lizenzieren. Auch ein angerufenes US-Gericht zeigte sich von Apples jüngstem Zug wenig begeistert.
Der Streit zwischen Apple und Ericsson nimmt einen zunehmend bizarren Verlauf: Der schwedische Netzausrüster versucht Apple dazu zu zwingen, seine diversen 5G-Patente zu den aufgerufenen Kosten zu lizenzieren. Apple weigert sich und streitet zugleich nicht die Gültigkeit der entsprechenden Patente ab, noch die Tatsache, diese derzeit nicht lizenziert zu haben und äußert überdies nicht die Absicht, dies in Zukunft zu tun. Dennoch möchte Apple weiterhin iPhones in Verkehr bringen, in denen Technologien zur Anwendung kommen, die wesentlich auf den 5G-Patenten von Ericsson aufbauen, das ist die Ausgangssituation.
Apple macht sich bei Richtern unbeliebt
Diese Position fand allerdings nicht die Zustimmung des zuständigen Gerichts in Kolumbien, eines der Länder, in die der Streit Apple vs. Ericsson inzwischen getragen wurde. Das Gericht ordnete ein Verkaufsverbot für iPhones und eine entsprechende Unterrichtung aller Verkaufsstellen und Handelspartner an.
Apple reichte daraufhin einen Notfallantrag beim US-Bezirksgericht in Ost-Texas ein und versuchte, in diesem Wege Schadenersatzzahlungen von Ericsson einzuklagen. Die texanischen Richter wiesen den Antrag aber ab und riefen Apple ferner auf, das Notfallklageverfahren nicht für Fälle zu missbrauchen, in denen offenbar kein unmittelbarer Notfall vorliege, nur um eine beschleunigte Verfahrensabwicklung zu erreichen.
Der Richter ermahnte Apple, so etwas nicht erneut zu versuchen und stellte Sanktionen für den Fall in Aussicht, dass man sich dennoch hinreißen ließe. Der Fall wird nun planmäßig im Dezember verhandelt.
Haben iPhones Menschenrechte?
Apple wirft dem Gericht in Kolumbien, das das ursprüngliche Verkaufsverbot ausgesprochen hatte, eine Menschenrechtsverletzung begangen zu haben. Der Artikel 8 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte garantiert nicht nur ein faires Verfahren vor nationalen Gerichten in allen Angelegenheiten, sondern auch die ungehinderte Teilnahme an grundlegenden Vorgängen des Wirtschaftslebens. Patentstreitigkeiten sind hierin aber nicht mit eingeschlossen.
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