Wer die Reparatur seiner Produkte durch den Kunden aktiv behindert, setzt sich einer verstärkten Strafverfolgung aus: Die amerikanische Aufsichtsbehörde FTC hat eine neue Grundsatzerklärung zur Förderung eines Rechts auf Reparatur angenommen. Zuvor hatte Präsident Biden in einem Erlass die Marschrichtung der Behörde vorgegeben.
Die amerikanische Regulierungsbehörde FTC wird sich in Zukunft deutlich stärker für ein praktisch anwendbares Recht auf Reparatur von Produkten aller Art einsetzen. Die Behörde verabschiedete nun eine neue Grundsatzerklärung. Diese schreibt fest, dass verschiedene Nutzergruppen wie Privatanwender, Unternehmenskunden sowie auch offizielle Stellen wie Regierungseinrichtungen in die Lage versetzt werden sollen, ihre erworbenen Produkte zu reparieren – oder reparieren zu lassen, ohne dabei vollständig auf den Hersteller angewiesen zu sein.
Zuvor hatte US-Präsident Biden bereits einen Erlass unterzeichnet, der die FTC anweist, das Recht auf Reparatur in den USA weiter zu stärken, wie wir in einer früheren Meldung berichtet hatten.
Der Entschluss der FTC wurde einstimmig gefasst.
Verweigerer werden rechtlich verfolgt
Dabei ist explizit vorgesehen, bei einer aktiven Behinderung einer Reparatur durch Verbraucher oder Reparaturbetriebe auch rechtliche Schritte gegen einen Hersteller einzuleiten. Von diesem Vorgehen wird in besonderer Schwere Apple getroffen. Das Unternehmen machte es Dritten stets besonders schwer, die eigenen Produkte zu reparieren.
Zwar gibt es seit geraumer Zeit ein Reparaturprogramm für unabhängige Werkstätten zur Instandsetzung von iPhone und Mac, dieses wurde aber absichtlich für Werkstätten so unattraktiv gemacht, dass es keine echte Alternative zum Gang in den nächsten Apple Store hervorbringen konnte und sollte, Apfelpage.de berichtete. Apple sträubte sich auch immer gegen mehr Reparaturoptionen für Dritte und sprach in diesem Zusammenhang wiederholt von steigenden Verbraucherkosten, gebremster Innovation und zerrte nicht zuletzt wieder und wieder Sicherheitsbedenken als argumentativen Schutzschild heran.
5 Gedanken zu „Recht auf Reparatur: FTC will Verweigerer wie Apple notfalls rechtlich belangen“
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