Amazon sieht einem Kartellverfahren der EU-Kommission entgegen. Das Unternehmen nutze nicht öffentliche Daten unabhängiger Händler auf seinem eigenen Marktplatz, um eigenen Produkten bei den Verbrauchern einen Vorteil zu verschaffen. Mit der Nennung dieser Punkte offenbart sich abermals das Spannungsfeld, in dem Amazon sich als Händler und Verkäufer auf dem eigenen Handelsplatz in Personalunion befindet.
Die EU-Kommission hat die Eröffnung eines Kartellverfahrens gegen Amazon erklärt, eine entsprechende Mitteilung ließ sie Amazon unlängst zukommen. Kern des Verfahrens ist die Rolle Amazons als Betreiber des Amazon Market Place und dem gleichzeitigen Auftreten als Verkäufer eigener Produkte auf diesem Marktplatz.
Amazon habe die nicht öffentlichen Daten unabhängig wirtschaftender Händler genutzt, um seine eigenen Vertriebsstrategien zu optimieren, erklärte die EU-Kommission. Zu diesen Informationen gehören etwa Daten über Einnahmen aus dem Verkauf spezifischer Produkte oder Informationen zum Warenbestand eines Händlers. Weiter hat Amazon auch Einsicht in das Suchverhalten der Kunden sowie die komplette Verkaufshistorie eines Händlers.
Amazons Doppelrolle verzerrt den Wettbewerb
Diese Daten kann Amazon nutzen, um eigene Produkte effektiver zu vermarkten, so die Kommission. Indem etwa Angebote in besonders gefragten Warensegmenten aggressiver vermarktet werden, verschaffe sich Amazon einen unzulässigen Vorteil gegenüber der konkurrierenden Händler. Amazon hat nun die Möglichkeit, sich zu den Vorwürfen zu äußern. Das Verfahren soll klären, inwieweit die Vorwürfe der Kommission berechtigt erhoben wurden.
Auch sieht sie Amazon Prime kritisch. Hier steht eine mögliche Vorteilsnahme durch Händler im Raum, die Amazons eigenes Logistiksystem für Versand und Auslieferung von Produkten in Anspruch nimmt. Verfahren dieser Größenordnung dauern erfahrungsgemäß Jahre.
4 Gedanken zu „Verkäufer werden benachteiligt: Amazon unter Kartellverdacht der EU“
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