Die EU plant eine weitere Runde schärferer Regulierungsmaßnahmen gegen Tech-Konzerne. Sie erwägt etwa die Möglichkeit, Unternehmen zu verbieten, Smartphones mit vorinstallierten Apps für eigene Dienste auszuliefern. Entsprechende Regeln und deren Auswirkungen kennen wir bereits aus früheren Jahren – inklusive ihres begrenzten Erfolgs.
Die EU arbeitet offenbar an einer neuen, noch deutlich weitergehenden Regulierung großer, multinationaler Konzerne. Britische Medienberichte zitieren aus einer frühen Vorlage einer neuen EU-Verordnung. Der sogenannte Digital Services Act beschreibt unter anderem ein mögliches Verbot vorinstallierten Apps auf Smartphones und Computern.
Nutzern soll stattdessen eine Auswahl möglicher Apps angeboten werden, mit denen bestimmte Aufgaben zu erledigen sind. Aus dieser Liste kann dann der Nutzer seine Lieblings-App aussuchen. In der Praxis sähe das etwa so aus: Beim Einrichten eines iPhones kann der Nutzer wählen, ob er für die Webnutzung Safari, Chrome oder Firefox nutzen möchte. Diese Auflage soll den Wettbewerb stärken. Apple gibt dem iPhone bekanntlich einige vorinstallierte Apps mit und dürfte sich wenig begeistert von der Idee zeigen, dies zu ändern.
Firmen sollen Daten nur streng zweckgebunden nutzen dürfen
Wem das bekannt vorkommt, täuscht sich nicht: Genau so sahen vor Jahren Regulierungsmaßnahmen gegen Microsoft aus. In der Folge durfte Windows eine Zeit lang in der EU nicht mehr mit vorinstalliertem Internet Explorer ausgeliefert werden, stattdessen erhielt der Nutzer eine Vorschaltseite, auf der Microsoft im Zufallsmodus verschiedene Browser präsentieren musste. Den Niedergang des Internet Explorers hat diese Maßnahme aber nicht herbeigeführt.
Der Entwurf ist noch in einer sehr frühen Phase und in vielen Punkten noch nicht deutlich. Auch wird von einer Vorgabe gesprochen, die Daten von Nutzern, die etwa zu Werbezwecken erhoben werden, auch nur streng zweckgebunden nutzen zu dürfen. Firmen soll es verboten werden, die erhobenen Kundendaten für andere Zwecke als einer vorher klar definierten Art der Werbung zu verwenden.
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