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iPad mini bei LIDL: Enttäuschte Kunden nach Super-Rabatt

Enttäuschte Gemüter zur Bescherung. Der vorweihnachtliche Deal im Online-Shop von LIDL entpuppte sich als Missverständnis. Binnen Stunden war das Angebot vergriffen, die Lager leergekauft. Doch statt einem iPad mini 2 mit Retina-Display bekamen die Kunden nur ein iPad mini der ersten Generation.

Bildschirmfoto 2013-12-28 um 15.32.45

Die Vorgeschichte: Am Montag machte ein vermeintlicher Rabatt des iPad mini 2 von Apple die Runde. Satte 100 € hätte der Käufer gespart. Unter dem Titel „Apple Tablet iPad mini Wi-Fi + Cellular 16 GB“ hatte LIDL das Gerät für nur 405 € im Angebot. In der Beschreibung war von einem „fantastischen Retina Display“ und „A7 Chip mit 64-Bit Architektur und M7 Motion Coprozessor“ die Rede.

Hört sich nach einem iPad mini der zweiten Generation an – war es aber nicht! Das böse Erwachen kam für viele Käufer, als sie im Paket ein iPad mini der ersten Generation mit iOS 6 entdeckten.

LIDL erklärt auf Anfrage:

[…] Bei der Artikelbeschreibung kam es durch einen Übernahmefehler leider zu einer falschen Beschreibung. Es handelt sich um ein Ipad mini ohne Retina Display. Wir bitten Sie unseren Fehler diesbezüglich zu entschuldigen. Rein vorsorglich erklären wir wegen Irrtums bei der Auslobung / Artikelbeschreibung die Anfechtung des Vertrages. Einen Retourenschein zur Rücksendung der Ware erhalten Sie mit separater Email. Sofort nach Eingang der Ware werden wir Ihnen selbstverständlich den Kaufpreis erstatten.

Falls ihr auch betroffen seid, könnt ihr also das Gerät wieder einschicken und bekommt zumindest das Geld zurück. Eine kurze Mail beim Support reicht aus. Das erhoffte iPad mini 2 erhaltet ihr dafür aber vorerst nicht.

Danke an Bastian für die Mail.

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Philipp Tusch
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42 Kommentare zu dem Artikel "iPad mini bei LIDL: Enttäuschte Kunden nach Super-Rabatt"

  1. Dr Zee 28. Dezember 2013 um 15:51 Uhr ·
    Billig bleibt eben billig
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  2. retinaboy 28. Dezember 2013 um 15:51 Uhr ·
    und ich hab schon mit dem cursor über dem „kaufen“-button geschwebt… :D
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    • Sebastian 28. Dezember 2013 um 15:57 Uhr ·
      Aber?
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      • retinaboy 28. Dezember 2013 um 18:25 Uhr ·
        dann kam doch endlich nach 2 monaten und pünktlich am 24.12. mein ipad mini 32gb von sparhandy :D
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    • Andy 30. Dezember 2013 um 18:30 Uhr ·
      Hast du dich wirklich Retinaboy genannt? Dein Ernst?:D:D
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  3. Holger 28. Dezember 2013 um 15:53 Uhr ·
    Die machen sich es auch einfach. Bieten ein IPad an was dem IPad mit Retina entspricht… Dann sollen Sie es auch liefern…
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  4. Skyy 28. Dezember 2013 um 15:59 Uhr ·
    Sollte man in dem Fall rechtlich prüfen lassen … Wenn man Glück hat ist Lidl Schadenersatz pflichtig bzw. Muss das iPad mini 2 liefern .
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    • apple™ 28. Dezember 2013 um 16:21 Uhr ·
      ich koennte meinen cousin fragen xD
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    • Big Smoke 28. Dezember 2013 um 16:44 Uhr ·
      „Änderungen und Irrtümer vorbehalten“ steht da weiter unten. Also kann man wahrscheinlich Rechtlich gar nix machen.
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    • Roberto 29. Dezember 2013 um 17:19 Uhr ·
      Wieso Schadenersatz? Es ist kein Schaden eingetreten und desweiteren handelt es sich um einen Irrtum (auch rechtlich gesehen).
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      • iDirkPeter 29. Dezember 2013 um 18:55 Uhr ·
        Wo ist keinem Kunden ein Schaden entstanden? Wenn mein Geld sich auf einem fremden Konto tummelt, und dort für jemand Anderen arbeitet (andere Waren einkauft, Gehälter bezahlt) und mir nicht zur Verfügung steht, ist das ein Schaden. Wenn ich 1-2 Wochen bei der Anschaffung verliere, weil ich nicht in der Lage bin, meiner Frau zu erklären, warum ich schon wieder meinen Gadget-Etat (wenn auch nur temporär) überziehe, dann ist ebenfalls ein Schaden entstanden. Von der seelischen Grausamkeit, die mir widerfahren ist, indem mir Lidl 1. die falsche Ware schickt und 2. sagt „Pech gehabt“, ganz zu schweigen.
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      • Roberto 30. Dezember 2013 um 10:28 Uhr ·
        @iDirk nope ist es nicht, Lidl hat die Gegenleistung erbracht, der Vertrag kann von dir Angefochten werden und du erhälst dein Geld zurück. Seelische Grausamkeit ist keine Anspruchsgrundlage, da kommt nur Genugtuung in Frage, aber ich glaube nicht, dass ein Richter in diesem Fall eine Genugtuung aussprechen würde.
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  5. Dady 28. Dezember 2013 um 16:03 Uhr ·
    …oder einfach mal per email Nachfragen statt immer wie ein Zombie loszugeiern nach der Geizisgeil Mentalität. Sehr unwahrscheinlich das die dass mini 2 für den Preis raushauen oder? Das muss einem schon auffallen..,
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  6. TM 28. Dezember 2013 um 16:07 Uhr ·
    …und schon sind die Regale wieder voll ;)
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    • iDirkPeter 29. Dezember 2013 um 18:57 Uhr ·
      Sind die Regale wieder voll, war das Produkt wohl nicht so toll… ;-)
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  7. Chris 28. Dezember 2013 um 16:23 Uhr ·
    Ich finde dass das eine hervorragende Taktik war um Käufer zu fangen, in der Hoffnung 10 % davon würden es schon behalten! Würde ich als betroffener anfechten!
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  8. Mavscounter 28. Dezember 2013 um 16:28 Uhr ·
    Ich weiss nicht wo das Problem liegt,die Spezifikationen sind ganz klar dem iPad mini mit Retinadisplay zu zuschreiben.Zurückgeben,wenn es sein muss Anwalt einschalten. Man hat ein iPad mini mit Retinadisplay,64-bit und A7 Version bestellt.Für 405 Euro! 64-Bit und A7 hat nur das iPad mini 2 Aber kann man mal sehen wie das Volk verarscht wird.
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    • Einfachkoch 28. Dezember 2013 um 23:13 Uhr ·
      Sehe ich genauso… Ob die den rausschmeißen, der das geschrieben hat oder nicht ist mir egal..falls es wirklich ein Missverständnis war. Aber Sie haben ein Angebot gemacht und dieses sind die Käufer eingegangen. Damit ist ein gültiger Kaufvertrag zustande gekommen. Wenn ich das bei ebay so machen würde, würden mich die Leute auch in Grund und Boden klagen. Die versuchen nur, aus der Nummer glimpflich rauszukommen. ich empfehle jedem der dort ein iPad Mini2 bestellt hat einen Anwalt zu kontaktieren.
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      • HAL 28. Dezember 2013 um 23:23 Uhr ·
        Nicht ganz richtig. Der Laden veröffentlicht die „Angebote“. Der Kunde klickt auf den Kauf-Button und gibt dem Verkäufer ein Angebot zum Kauf ab. Das wiederum akzeptiert der Verkäufer mit der Bestellbestätigung. Die Wäre wurde bezahlt, die nicht ausgepriesene Wäre wurde ausgeliefert. Der Fall sollte also ziemlich klar gelagert sein…
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      • RaBe 29. Dezember 2013 um 08:41 Uhr ·
        Ich sehe das auch so. Durch die Annahme der Bestellung und der Lieferung des Händlers kam ein Vertrag zustande. Hier muss das angegebene Gerät geliefert werden – ein iPad mini mit Retinadisp. Mit einer Rückgabe und Geld zurück würde ich mich nicht abfinden lassen.
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      • Marc88 29. Dezember 2013 um 09:03 Uhr ·
        Ihr wisst was Internet ist? Sucht euch mal die AGB von Lidl und heult wo anders rum. Ihr seid in eurem Verhalten mehr als dumm!
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      • HAL 29. Dezember 2013 um 10:22 Uhr ·
        @Marc88 Immer schön locker bleiben. Ich glaube eher dein Verhalten ist ziemlich dumm. Denn die AGB’s kannst du dir vor die Kniescheibe nageln. Maßlich ist einzig und allein geltendes Recht. Dann kannst du in deinen AGB’s schreiben, was du willst. Also, erst denken, dann andere bepöbeln. Oder: wenn man keine Ahnung hat, einfach mal…
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      • iDirkPeter 29. Dezember 2013 um 19:05 Uhr ·
        Ich gehe schon davon aus, dass das ein Fehler war, und keine Absicht. Was hätte Lidl davon, ihre Kunden mit einer so aussichtslosen Story zu verprellen. Mal ehrlich: bedenken wir den Imageschaden, den das Unternehmen durch diese Praktik bei den Betroffenen nimmt, kann so etwas nicht in deren Interesse sein… Trotzdem sehe ich den Handel durch die Lieferung für abgeschlossen… Bei den Bestellern gibt es Leute, die lesen können, bei den Mitarbeitern der Werbeabteilung der Firma Lidl anscheinend jedoch nicht…
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    • white_devil 29. Dezember 2013 um 13:00 Uhr ·
      Da könnt ihr den Anwalt einschalten und von „geltendem Recht“ reden, so oft ihr wollt. Geltendes Recht sagt, dass man in solchen Fällen wegen Irrtum anfechten darf (§ 119 BGB). Der Vertrag ist dann ex tunc nichtig (§ 142 BGB). Es besteht ein Herausgabeanspruch sowohl seitens LIDL gegen den Kunden auf das gelieferte iPad mini als auch seitens des Kunden gegen LIDL auf den Kaufpreis (jeweils § 812 BGB). Es liegt offensichtlich ein Irrtum vor. Da wird dir auch kein Anwalt was anderes sagen. Außer natürlich, er will Geld an dir verdienen…
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  9. Ahz77 28. Dezember 2013 um 16:36 Uhr ·
    Egal, wie, immer im Gespräch Bleiben ………
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  10. Vectrex71 28. Dezember 2013 um 19:03 Uhr ·
    Ich empfinde Fremdschämen wenn ich diese Kommentare hier lese von wegen Anwalt und so! shame! Wiso nicht einfach vergeben und sagen , OK die haben halt nen Fehler gemacht und behalten oder zurück geben! Denkt daran IHR ALLE MACHT AUCH MAL FEHLER und seid dann auch froh, wenn man euch vergiebt und NEIN ich arbeite nicht bei Aldi oder wars Lidl!?
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    • MacUser 28. Dezember 2013 um 20:05 Uhr ·
      Ach ist das schön, Deine spätweihnachtliche Nachsicht und Barmherzigkeit mit so einem kleinen Krämerladen wie Lidl! Leider ist so etwas Standard bei Lidl: falsche Lockangebote und miese Tricks bei den Preisen und Produkteigenschaften. Ich glaube bei denen nicht an einen Fehler! Das ist wohl kalkuliert, im Kleingedruckten die Kunden auf’s iPad Mini 2 scharf machen, aber in der Headline natürlich nur iPad Mini schreiben. Und dann unten zur Sicherheit ganz klein was von Irrtümer vorbehalten schreiben. Ich würde sagen: Irrtümer und Betrugsversuche vorbehalten… Mann, Mann, Mann, Schweineladen!
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      • Marc88 29. Dezember 2013 um 09:05 Uhr ·
        Bei Apple wird man am laufenden Band betrogen warum regt sich da keiner auf?
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      • iDirkPeter 29. Dezember 2013 um 19:08 Uhr ·
        @Marc88 Blubb
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  11. AF 28. Dezember 2013 um 20:21 Uhr ·
    Also ich finde ja toll. Aber das geht zu weit Apple sollte Apple bleiben ( bei Liedel ?
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  12. AF 28. Dezember 2013 um 20:21 Uhr ·
    Also ich finde ja toll. Aber das geht zu weit Apple sollte Apple bleiben ( bei Liedel ?
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  13. AF 28. Dezember 2013 um 20:22 Uhr ·
    iLike 0
  14. IQ 28. Dezember 2013 um 22:05 Uhr ·
    Moment steht einem nicht dieser Artikel dann zu
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  15. OnSmash 29. Dezember 2013 um 07:24 Uhr ·
    Wer lesen kann ist klar im Vorteil! Zitat Lidl: „Rein vorsorglich erklären wir … die Anfechtung des Vertrags.“ (Wer will da noch zusätzlich einen Anwalt einschalten?) Desweiteren wurde schon erwähnt, dass der Prospekt (o.ä.) lediglich eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots darstellt – bedeutet: Der Käufer unterbreitet dem Verkäufer das Angebot, es zum ausgelobten Preis kaufen zu wollen.
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    • Marc88 29. Dezember 2013 um 09:07 Uhr ·
      Das versteht hier keiner irgendwie. Sind alles noch kleine dumme Kinder die sich aufspielen hier.
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      • iDirkPeter 29. Dezember 2013 um 19:12 Uhr ·
        Junge, was hast Du denn für ein Problem?
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    • Carsten 29. Dezember 2013 um 10:47 Uhr ·
      Richtig, und das hat jeder einzelne auch gemacht, und dann hat Lidl bestätigt!! Somit kommt der Vertrag zustande. Und an dieser Stelle gilt dann nicht mehr „Irrtümer vorbehalten“. An dem Punkt ist man nämlich dann bereits vorbei
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      • white_devil 29. Dezember 2013 um 13:04 Uhr ·
        Anfechtungen greifen auf den bestehenden Vertrag durch. Laienmeinungen helfen dann auch nicht weiter.
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      • white_devil 29. Dezember 2013 um 13:06 Uhr ·
        Davon abgesehen, dass ein Vertrag erst mit Lieferung des Gerätes zustande kommen kann. Eine automatisch generierte Bestellbestätigung ist keine Annahmeerklärung.
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  16. Werner 29. Dezember 2013 um 13:03 Uhr ·
    Ist ja auch kein super Angebot für ein Ipad mini …
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  17. Jan 3. Januar 2014 um 14:52 Uhr ·
    das ist ein ganz einfacher Trick. der Wert des iPad mini 1 liegt in wirklichkeit bei ca. 300€ (Das ist noch hochgegriffen) über 50% der leute haben keine Ahnung von Technik und reklamieren es nicht. So kann man noch den restbestand der ersten Generation für relativ viel Geld loswerden. Lidl muss zwar 50% zurücknehmen, aber 50% sind verkauft weil die leute es behalten wollen oder es nicht wissen ;)
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    • Andreas 3. Januar 2014 um 23:22 Uhr ·
      Neupreis bei Apple direkt 409€. Hast das Cellular übersehen.
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