Yourfone zeigt aktuell wieder eindrücklich, dass es sich wirklich lohnen kann, die AGBs vorher durchzulesen. Das macht heutzutage ja kaum noch jemand, weil man davon ausgeht, bei Besonderheiten ohnehin vom Anbieter informiert zu werden. Das ist hier anders.
Wer bei Yourfone, die erst kürzlich eine Reihe neue Tarife und Retail-Shops vorgestellt haben, ein Bundle aus Mobilfunk-Vertrag und passendem Smartphone bestellt, wird spätestens bei der Kündigung sein blaues Wunder erleben. Denn laut den Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Kunde dazu verpflichtet, die Hardware dann wieder an Yourfone zurückzugeben. Eine Handy-Miete, von der bei Vertragsabschluss außerhalb der AGB nie die Rede ist:
Im Falle der ordentlichen Kündigung hat der Kunde die Hardware nach Ablauf der Vertragslaufzeit, im Falle der fristlosen Kündigung unverzüglich herauszugeben. Die Herausgabe hat per Post an eine von Yourfone benannte Anschrift zu erfolgen. Gibt der Kunde die Hardware nicht heraus oder ist ihm eine Herausgabe aus einem von ihm zu vertretenden Grund unmöglich, so ist der Kunde verpflichtet, Yourfone Schadensersatz zu leisten.
Innerhalb der Nutzungsperiode darf dem Gerät auch kein Schaden hinzugefügt werden.
Preise deutlich überzogen.
Besonders der Preis stößt vielen Kunden mit Blick auf die Miete säuerlich auf. Ein Beispiel: Die Mindestvertragslaufzeit der Tarife bei Yourfone beläuft sich auf 24 Monate. Wer ein iPhone 6 (16 GB) dazu wählt, zahlt 529 Euro einmalig. Im Schnitt – und das wird auch bei jedem Tarif empfohlen – kündigt man nach zwei Jahren. Das iPhone hat allerdings einen sehr geringen Wertverlust und ist nach zwei Jahren noch mehr als die Hälfte des Original-Verkaufspreises (699 Euro) wert. Ein Weiterverkauf ist aber nicht erlaubt, da ihr das Handy an Yourfone zurückgeben müsst. Der einzige Gewinner der Handy-Miete ist also nur Yourfone.
[Bild: Ohenze, Shutterstock]
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