Die EU-Kommission wird zwei nicht ganz unbedeutende Apple-Services vorerst nicht unter die Regulierung des Digital Markets Act stellen. Apple dürfte sich über diese Entscheidung sehr zufrieden zeigen.
Die EU-Kommission stuft Apple Maps und Apple Ads nicht als sogenannte Gateways im Sinne des Digital Markets Act ein. Das teilte die Behörde heute mit. Damit unterliegen beide Dienste nicht den besonders strengen Auflagen, die für zentrale Vermittlungsplattformen zwischen Unternehmen und Endnutzern vorgesehen sind.
In einer Mitteilung erklärte die Europäische Kommission, dass weder Apple Maps noch Apple Ads für sich genommen groß genug seien, um als „wichtige Gateways“ zu gelten. Ausschlaggebend seien unter anderem die vergleichsweise geringe Nutzung von Apple Maps innerhalb der EU sowie die sehr begrenzte Reichweite von Apple Ads im europäischen Online Werbemarkt. Die Entscheidung folgt auf ein Prüfverfahren, das Ende November gestartet worden war.
Apple bleibt ein Torwächter
Gleichzeitig stellte die Kommission klar, dass Apple als Gesamtkonzern weiterhin als Gatekeeper im Sinne des Digital Markets Act gilt. Die grundsätzlichen Verpflichtungen des Unternehmens aus dem Gesetz bleiben damit bestehen, auch wenn einzelne Dienste nicht zusätzlich reguliert werden.
Apple Maps und Apple Ads könnten künftig dennoch enger miteinander verknüpft werden. Medienberichten zufolge plant Apple, bereits in diesem Jahr Werbeanzeigen in den Suchergebnissen von Apple Maps einzublenden. Unabhängig davon bleibt die aktuelle Entscheidung der EU ein wichtiges Signal für die differenzierte Anwendung des Digital Markets Act auf einzelne Plattformdienste.


