Vodafone hat sich im Konflikt um die Tarifoption Vodafone Pass nicht durchsetzen können: Das LG Düsseldorf hat mit dem Pass das selbe Problem wie zuvor die Gerichte mit der ähnlichen Option StreamOn der Telekom.
Der Vodafone Pass verstößt in seiner jetzigen Form gegen europäisches Recht, zu dieser Auffassung gelangten nun die Richter am Düsseldorfer Landgericht. Ggen den Vodafone Pass geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen VZBV. Er hatte unter anderem auf Verstöße gegen die Netzneutralität, vor allem aber auf nicht hinnehmbare Nachteile für die Kunden hingewiesen.
Vodafone Pass muss auch im Ausland funktionieren
Der Vodafone Pass ähnelt dem StreamOn genannten Angebot der Deutschen Telekom: Er ermöglicht es auch, Musik- und Videodienste sowie soziale Netzwerke zu nutzen, ohne dass dadurch das eigene monatlich verfügbare Datenvolumen belastet wird.
Genau wie StreamOn gilt der Pass aber nur in Deutschland, das ist nicht zulässig, so sahen es die Verbraucherschützer und so sah es auch das LG Düsseldorf. Die Option auf Deutschland zu beschränken, stelle einen Verstoß gegen die europäische Binnenmarkt-Verordnung für Teelekommunikationsdienste dar. Darüber, und über die Tatsache, dass Sprach- und Videotelefonate über soziale Netzwerke von dem Vodafone Pass nicht abgedeckt werden, habe Vodafone überdies in seiner Werbung zu wenig deutlich aufmerksam gemacht, urteilten die Richter.
Beim neu gestarteten StreamOn-Angebot der Telekom für Spiele und Messenger, über das wir in einer weiteren Meldung berichtet hatten, ist es genauso. Vodafone hat noch die Möglichkeit, Rechtsmittel einzulegen und das wird man wohl auch tun. Beide, Telekom wie Vodafone, weigern sich bislang, ihre ZeroRating-Optionen auch im EU-Ausland anzubieten und so höhere Kosten zu tolerieren.
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